Eine vorherige Korrektur ist sicher ratsam. Ich würde empfehlen, die US Botschaft zu kontaktieren und nach Rat zu fragen, wie der I-94 Eintrag korrigiert werden kann.
Danke Dir. Ich werde mich darum kümmern.
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Eine vorherige Korrektur ist sicher ratsam. Ich würde empfehlen, die US Botschaft zu kontaktieren und nach Rat zu fragen, wie der I-94 Eintrag korrigiert werden kann.
Danke Dir. Ich werde mich darum kümmern.
Die korrekte Erfassung von Ein- und Ausreisen in die USA kann unter https://i94.cbp.dhs.gov/search/history-search überprüft werden. Sollte dort eure Ausreise nicht korrekt erfasst worden sein, müsst ihr tätig werden.
Und wie kann ich hier tätig werden? Ich habe in 2024 eine Transatlantikkreuzfahrt mit Holland America Line von Fort Lauderdale nach Rotterdam gemacht. Es ist unter dem angegebenen Link nur meine Einreise in die USA, aber keine Ausreise erfasst worden.
Da hast du aber echt Pech gehabt. Gerade im Kreuzfahrt-Bereich gibt es genug Anwälte, die eine kostenfreie Ersteinschätzung anbieten (ggf. Googeln).
Das muss man natürlich vorher klären. Grundsätzlich ist auch eine Erstberatung kostenpflichtig.
Ich kann dir nur raten, es nochmals direkt bei MSC zu versuchen. Weise freundlich aber deutlich (letzte Frist setzen) auf die Rechtslage hin (googel hilft). Normalerweise zahlen sie dann. Es gibt nur ganz wenige Konstellationen, wo die Reederei solche Kosten nicht übernehmen muss. Bei Entscheidungen aus wirtschaftlichen Gründen ist es absolut eindeutig.
Auch das habe ich schon längst gemacht. Es kam eine lapidare Antwort von MSC, solche Kosten könnten sie nicht übernehmen.
Ich mann dir nur raten, einen Anwalt einzuschalten. Dein Risiko geht gegen Null.
Von wegen.
Ich hatte tatsächlich einen Anwalt eingeschaltet und wollte nur wissen, wie er die Rechtslage einschätzt. Ich hatte von Anfang an darauf hingewiesen, dass ich nicht rechtschutzversichert bin und nur eine allererste Einschätzung möchte, ob hier eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte. Der Anwalt hat sich hier nicht eindeutig geäußert, so dass ich davon abgesehen habe, gegen MSC vorzugehen. Ich hatte keine Lust darauf, womöglich höhere Kosten für Rechtsberatung zu haben als ein Schaden entstanden ist.
Ende vom Lied war, dass ich mich mit dem Anwalt, den ich nie beauftragt hatte, über die Höhe seines Honorars gestritten habe. Da standen plötzlich Forderungen im Raum, die in dieselbe Größenordnung wie die Höhe des mir entstandenen Schadens durch die stornierten Rückflüge gingen. Im Gegensatz zu einem Handwerksbetrieb, bei dem man kostenlos einen Kostenvoranschlag bekommt, darf ein Anwalt nämlich schon für die kleinste Frage nach Ersteinschätzung auf Erfolg und Frage nach den Kosten ein Honorar verlangen. Wir haben uns letztlich auf die Kosten für eine Erstberatung geeinigt, was inklusive Steuern auch schon 226 EUR waren und damit 50% der Höhe des mir entstandenen Schadens ausmachte.
Mein Fazit aus der Geschichte ist, dass ich nie wieder ohne Rechtschutzversicherung einen Anwalt auch nur ansprechen werde.
War schon mal jemand von einer Reiseabsage von MSC betroffen?
Wie wird das gehandhabt? Ähnlich wie bei AIDA/TUI mit einem 10% Gutschein?
Ich hatte letztes Jahr für die Osterferien eine Transatlantikkreuzfahrt mit MSC gebucht. Hinflug in die Karibik war über MSC gebucht, Rückflug ab Valencia wurde von MSC gar nicht angeboten, so dass ich individuelle Flüge buchen musste. Ca. 5 Monate, also selbst nach den AGB von MSC so nicht zulässig, wurde die Reise von MSC ohne Begründung abgesagt.
Wir hätten zu tagesaktuellen Konditionen auf eine andere Reise umbuchen können, d.h. zu denselben Konditionen wie Neubuchung. Bei vergleichbaren Reisen hätte das erhebliche Mehrkosten für uns bedeutet.
Es gab keinen Gutschein, keine Entschädigung, keinerlei Angebot, zu denselben Konditionen umzubuchen. Auf den Kosten für meine individuell gebuchten Rückflüge bin ich sitzen geblieben. Die Rückzahlungen meiner Anzahlung zog sich auch noch lange hin.
Leider war ich nicht rechtschutzversichert, sonst hätte ich geklagt.
Danke!
Jetzt muss ich nur noch ein Testzentrum finden. Bei uns haben viele Testzentren schon geschlossen, andere haben vorübergehend geschlossen wegen der Umstellung hinsichtlich Kostenpflicht. Online sind Termine buchbar, an der Tür des Testzentrums hängt aber ein Schild, dass sie geschlossen haben. Hoffentlich finde ich am Sonntag ein geöffnetes Testzentrum.
Noch eine Frage zum Antigentest vor der Reise. Bei uns schließen ab 1. Juli viele Testzentren, außerdem ist es besonders schwierig, ein Testzentrum zu finden, das sonntags geöffnet hat. Geht Ihr am Sonntag zum Test (und ist es dann egal, um wieviel Uhr oder achtet Ihr darauf, dass es nicht früher als 24 Stunden vor Eurer Check-in Zeit ist - weiß vielleicht jemand von den vorherigen Reisen, ob AIDA darauf achtet oder reicht 1 Tag vor Reise, egal um wieviel Uhr?) oder erst am Anreisetag selbst?
Gibt es in Rostock oder Warnemünde Teststationen in Bahnhofsnähe, die auch nach dem 30. Juni offen bleiben?
Viele Grüße
Stefanie
ch weiß nicht, inwiefern es für Dich von Belang ist, aber Amsterdam und Haarlem gehören zur Provinz Nord-Holland (Provincie Noord-Holland), Rotterdam beispielsweise schon zur Provinz Süd-Holland (Provincie Zuid-Holland). Ijmuiden liegt in Nord-Holland.
Danke.
Ich habe meinen QR-Code für Belgien aufgrund der Angaben von AIDA bei der Adresse in Belgien tatsächlich noch einmal aktualisiert.
Bei den Voraufenthalten habe ich auch meine Aufenthalte in Deutschland angegeben, dazu 26.10. (Ijmuiden) Nordholland und 27.10. (Rotterdam) Südholland. So sind die 14 Tage vor Ankunft in Belgien (bis auf den Seetag am 25.10.) abgedeckt.
Ich habe für die Reise mit der Mar von Hamburg nach Gran Canaria ab 24.10.2021 eine Balkonkabine gebucht und eine BA, die 714x, in recht mittiger Lage zugeteilt bekommen. Glasbalkon und gute Bewertung - ich freue mich auf meine erste Reise als Alleinreisende.
So, auch ich habe es geschafft, den QR-Code für Belgien zu bekommen. Da ich möglicherweise in Ijmuiden bleibe, habe ich für den 26.10. Nordholland angegeben (Ijmuiden ist noch Nordholland, Amsterdam und Harlem sind schon Südholland). Falls AIDA doch noch eine Anleitung einstellt und andere Daten vorgibt, kann man die Angaben im Formular noch einmal ändern.
Dabei ist mir aufgefallen dass wir für Belgien einen QR-Code für die Einreise mit dem Schiff beantragen müssen (s.Punkt 5 der Reiseinformation).
Hallo Bea,
ist bei Dir in den Reiseunterlagen ein Link für die Seite, auf der man den QR-Code für Belgien beantragt, hinterlegt? Bei meinen Reiseunterlagen ist es leider nur unterstrichen, aber kein Link. Es wäre nett, wenn Du den Link hier einstellen könntest.
Viele Grüße
Stefanie
Alllerdings steht auf diesem Infoblatt weiter unten bei bitte beachten: ....sowie mit negativem Testergebnis, wenn positiv, dann im Kundencemter melden
Das habe ich so verstanden, dass man sich bei einem positiven Ergebnis des PCR-Tests, der im Terminal vorgenommen wird, im Kundencenter melden soll. Für unsere Reise, die hier 211008_Infoblatt_Testverfahren_Europa_ab_Deutschland_und_Rotterdam_V3.pdf (aida.de) explizit genannt ist, wird nichts von einem Antigentest gesagt.
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