Beiträge von Morris
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Okay, wir nehmen das zur Kenntnis.
Bitte in den passenden Fäden posten. Danke.
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Guten Abend allerseits,
können wir bitte beim Thema bleiben: Perla Kanaren 2020. Dazu gehört nicht, dass sich die Perlafahrer rechtfertigen müssen und auch die Diskussion darum ob man nun fahren reisen soll / darf / kann.
Danke.
vG
Morris
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Aus der (aktuellen) PK mit MP Laschet (NRW):
- keine landesweite Ausgangssperre wie in Bayern, sondern je Stadt / Kreis (bei >200 Inzidenz)
- eine neue Einreiseverordnung soll erstellt werden (die aktuelle wurde ja ausgesetzt nach dem Urteil des OVG Münster)
- die neue CorSchVO NRW soll so bald wie möglich erstellt werden
Also, es bleibt dabei: schaut in eure Landesverordnungen und in die Verfügungen der Kreise und Städte.
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Beachtet die Einreiseverordnungen eures Bundeslandes, denn das ist Ländersache.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
"Hinweis: Die Umsetzung der Quarantäneregelungen erfolgt durch Rechtsverordnungen der Bundesländer. Letztendlich verbindlich ist das Recht des Bundeslandes, in das Sie einreisen beziehungsweise in dem Sie sich aufhalten. Beachten Sie auch mögliche Ausnahmeregelungen zur Quarantänepflicht nach dem Recht Ihres Bundeslandes (insbesondere Durchreisende und Grenzpendler)."
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Jetzt weiterlesen unter: Hygienekonzept im Umgang mit COVID-19 für die Mein Schiff 1 und Mein Schiff 2 durch SGS INSTITUT FRESENIUS verifiziert
ZitatHamburg, 11. Dezember 2020. Die Mein Schiff 1 und Mein Schiff 2 haben ein verifiziertes Hygienekonzept im Umgang mit COVID-19: Das bestätigte das unabhängige SGS Institut Fresenius und stellte beiden Schiffen ein Hygiene-Zertifikat aus. Bereits im Herbst waren die Auditoren an Bord der Schiffe gegangen und hatten in umfangreichen Audits alle Bereiche an Bord – vom Check-In, über Kabinenreinigung, Bars & Restaurants, Küchenhygiene, öffentliche Bereiche, Programm an Bord, Sport & Fitness… -
Hier steht es schwarz auf weiß, ausreisen darfst du https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktue…24392bodyText11
Unbestritten ist, das man ausreisen darf. Da steht nicht, dass du bei Ausgangssperre zum Flughafen darfst.
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Der Flughafen sollte das doch eventuell auch beantworten können? Die werden bestimmt keine 'illegalen' Gäste an Bord lassen - denke, dann wären die Airlines auch mit dran beim Bußgeld.
Dem Flughafen ist das egal. Bist du da, fliegst du mit (es sei denn, die canceln den Flug, weil alle abgesagt haben). Weder Airline noch Flughafen sind in diesem Fall für dein Handeln zuständig oder verantwortlich.
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Aber Flüge anzubieten, die keiner nutzen darf, ist doch ziemlich sinnlos.
Und ein Vollcharter von Aida ist sicher kein beruflicher Flug.
Nochmal: Das eine ist die Ausgangssperre in einem Landkreis (oder mehreren), das andere ist ein Flugplan. Wenn keiner kommt, kann ja die Airline später die Landkreise verklagen, Schadensersatz, was auch immer. Nur weil nicht gleichzeitig mit der Ausgangssperre die Flüge verboten werden, heißt das nicht, das man zum Flughafen fahren darf.
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Es ist wohl so wahrscheinlich auf dem Weg zum Flughafen kontrolliert zu werden, wie ein Lottogewinn. Wieso hat z.B. der Flughafen Dresden nächste Woche noch zahlreiche Abflüge? Da dürfte ja keiner mitfliegen, wenn es verboten wäre.
Astreine Begründung; es wird auch nicht jede Geschwindigkeitsübertretung geahndet, weil nicht jeder erwischt wird, also rast Leute, rast.
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Was mir nur nicht schlüssig ist, ist einen Flug zu erlauben und andererseits nicht zu erlauben, dass die Leute den Flug nehmen.

Nun ja ... du darfst starke Laserpointer kaufen und haben, doch nicht nutzen (ebenso zB Radarwarner), du darfst zB einen Joint rauchen, doch du darfst das Zeug nicht besitzen.
Es mag ja Menschen geben, die den Flug erreichen ... oder die Airline verschiebt den Flug, weil keiner raus darf. Zwischen "den Flug erlauben" und "es darf keiner vor die Tür" besteht rein juristisch kein Zusammenhang.
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https://www.welt.de/politik/deutsc…rdnung-ist.html
Es ist im Grunde alles triftig, sagt der Verfassungsrechtler. Außer eventuell Alkohol trinken und Party im Park, worauf diese Verordnungen auch abziehlen. Einen Flug zu erreichen ist das somit aufjedenfall. Sogar Sport an der frischen Luft und Shoppen sind ja triftige Gründe.
Während ich also mit der Polizei oder dem Ordnungsamt, welches mich aufhält, darüber streite, was nun ein triftiger Grund ist, ist mein Flieger weg. Außerdem ist die MEINUNG eines Juristen in einem Zeitungsinterview genau das: Eine Meinung - und keine belastbare juristische Quelle.
Zunächst wäre einer Anordnung der Behörden ja Folge zu leisten, zusätzlich eine Owi zu bezahlen. Danach wäre dann eine Klage möglich, da gewinnt man oder man verliert, je nach dem.
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