Die Verweigerung der Reiseteilnahme führte zu Prozessen in Rostock. Daraufhin hat AIDA die AGB nachgebessert und unter 7.2 Klarheit geschaffen.
AIDA entsteht durch die Nichtteilnahme an der Reise keinerlei finanzieller Schaden. Mit der Zahlung des Reisepreises kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber AIDA nach. Man ist nicht gezwungen, die Reise auch anzutreten.
Um beim Auto zu bleiben: ja, kaufen muss ich, aber ob ich's dann auch fahre, geht nur mich was an!
LG, Bini