ZitatOriginal von frequentcruiser
Das wage ich zu bezweifeln.
Der Geltungsbereich des JuSchG ist das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Damit es auf Schiffen Gültigkeit hat, müssten diese unter Deutscher Flagge fahren.
Hallo,
es wurde schon mal im Thread Nichtraucherschutz gefragt, welches Recht auf den Schiffen angewendet wird? Ich habe mich beim Landtag in MV danach erkundigt. Die Antwort: Die Schiffe fahren unter italienischer Flagge, also greift auch italienisches Recht!
Mir ist auch bekannt, dass in Italien der Alkoholgenuß in % nach dem Alter geregelt ist. In Deutschland kenne ich das nicht.
Schöne Grüße
Wolfgang