naja, hier ging es um "Jägermeister" - ob es den an Bord gibt ?
btw.
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt Alkohol mit auf die Kabine zu nehmen.
Nur um mal die AIDA - Rules zu relativieren und denen, die meinen, "AIDA beschäftigt ja Juristen, die werden die Regeln schon gerichtsfest abfassen", einen Denkanstoss zu geben.
Zitat:
Der Mann hatte für sich und seine Begleitung eine Kreuzfahrt nach St.
Petersburg und Tallinn gebucht. Als das Paar in Oslo an Bord ging,
musste der Mann seine Koffer öffnen. Darin fand das Sicherheitspersonal
zwei angebrochene Flaschen Whisky, die mit Klebeband versiegelt wurden.
Obwohl der Spirituosen-Freund gebeten wurde, das hochprozentige Gepäck
abzugeben, nahm er die Flaschen wieder an sich. Wegen dieses Ungehorsams
wurde der Passagier am folgenden Tag in Kopenhagen zusammen mit seiner
Begleiterin von Bord geworfen. Das Paar musste einen Flug von der
dänischen Hauptstadt zurück nach Zürich buchen.
Doch der Bord-Verweis erfolgte zu Unrecht, entschied jetzt das
Amtsgericht Frankfurt: Demnach darf ein Passagier nicht von einem
Kreuzfahrtschiff geschickt werden, nur weil er eine Anordnung des
Bordpersonals nicht befolgt hat. Die Weigerung oder der Verstoß gegen
die Hausordnung müsste schon Auswirkungen auf Schiff, Besatzung oder
Passagiere haben, urteilte die Kammer. Im vorliegenden Fall sei jedoch
weder von dem Whisky eine Gefahr ausgegangen, noch sei der Kläger
betrunken gewesen. Sein Verhalten habe keine Auswirkungen auf die
Abläufe an Bord oder auf andere Passagiere gehabt.
Daher müsse der Reisepreis des Paares um sechs Siebtel gemindert
werden, entschied das Gericht. Außerdem habe der Kläger Anspruch auf
Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Auch der Rückflug muss
erstattet werden.
Zitat Ende
Quelle:
sueddeutsche.de/jobr/dpa_tmn/Reiserecht aktuell (Az.: 385 C 2455/10)
MfG Healer