Alles anzeigenHealer, ich weiß nicht, warum du so verfälschte Informationen gibst. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass du einer dieser Abzockanwälte bist, die ihren Mandanten immer Hoffnung machen, auch wenn sie selber wissen wie es ausgeht.
Ich habe mir dein zitiertes Aktenzeichen geben lassen.
Und bin echt vom Glauben abgefallen, was du da einfach ignorierst und somit völlig falsche Hoffnungen weckst. Ich frage mich wirklich, was du damit immer wieder bezweckstIn dem von dir zitierten Fall gehts doch gar nicht um den Alkohol - sondern um die Konsequenz der Nichtbefolgung von AGB.
Das war eine Kapitänsentscheidung, die vom Gericht (in meinen Augen zurecht) als überzogen bewertet wurde.Jemanden vom Schiff zu verweisen, weil er sich nicht davon abbringen lassen wollte, Alkohol abzugeben, ist doch etwas völlig anderes, als die Intention der AGB's!
Es bleibt nach wie vor aufgrund der AGB verboten, Alkoholika an Bord zu bringen
Nur die Sanktion wurde vom Gericht als nicht verhältnismäßig gerügt. Ein Kapitän hätte da ganz andere Möglichkeiten, welche die Verhältnismäßigkeit nicht so strapaziert hätte.
Ich habe beispielsweise mit Healer schon öfter unterschiedlichen Meinungsaustausch durchgeführt. Es blieb aber immer ohne Beleidigungen oder solche Deppenphrasen
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Es geht also.....Man kann sich austauschen - aber ich glaube, nicht jeder will das überhaupt
@TomH : Auszug aus der aktuell gültigen Bordordnung , genauso in den AIDA FAQs zu finden:
Es ist bei der Anreise generell nicht erlaubt, alkoholische Getränke zum
Verzehr mit an Bord zu bringen. Sollten Sie während der Reise
alkoholische Getränke an Land kaufen, so darf hiervon maximal 1 Liter
pro Person über 18 Jahren mit an Bord gebracht werden.
zu finden hier : http://www.aida.de/kreuzfahrt/agb/bordordnung.24588.html
beachte bitte den 2. Satz..
Das würde aber mit den(Deinen) AGBs kollidieren, meinst Du nicht auch ?
zu dem entsprechenden Urteil, poste ich einfach mal den Text..bzw. die Links
Az.: 385 C 2455/10
einmal mit Urteilsbegründung:
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urt…x.html?id=15423
einmal das wesentliche:
http://www.welt.de/print/die_welt…Reiserecht.html
Verstoß
Passagier von Kreuzfahrtschiff verwiesen
Ein Urlauber hatte für sich und eine Begleiterin eine Kreuzfahrt nach
St. Petersburg und Tallinn gebucht. Als der Mann in Oslo an Bord ging,
musste er seine Koffer öffnen. Darin fand das Sicherheitspersonal zwei
angebrochene Flaschen Whiskey, die mit Klebeband versiegelt wurden. Der
Kläger nahm die Flaschen wieder an sich, obwohl ihm dies vom Personal
verboten wurde. Deshalb wurde er am Folgetag in Kopenhagen zusammen mit
seiner Begleiterin des Schiffes verwiesen. Der Kläger buchte darauf für
sich und die Frau einen Rückflug. Ihm den Aufenthalt an Bord nicht mehr
zu erlauben sei nicht gerechtfertigt gewesen, so das Gericht (AG
Frankfurt, Az.: 385 C 2455/10). Der Verweis sei nur gerechtfertigt, etwa
wenn die Sicherheit von Schiff und Passagieren gefährdet ist. Von dem
Whiskey sei keine Gefahr ausgegangen, und der Kläger sei nicht betrunken
gewesen. Sein Verhalten habe keine Auswirkungen auf die Abläufe an Bord
oder auf andere Passagiere gehabt. Da der Urlauber und die Frau zu
Unrecht von dem Schiff verwiesen wurden, müsse ihr Reisepreis um sechs
Siebtel gemindert werden, entschied das Gericht. Außerdem habe der
Kläger Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Auch
der Rückflug muss erstattet werden.
dpa
so, ich habe den entsprechenden Auszug aus der Bordordnung gepostet - nun erwarte ich, das Du, Belege für , Zitat:
Es bleibt nach wie vor aufgrund der AGB verboten, Alkoholika an Bord zu bringen
Zitat Ende
beibringst.
Und natürlich hätte ich gern gewusst, an welcher Stelle, meine Information, verfälscht ist/war... ?
Fakt ist, früher war es bei AIDA generell verboten, Alkohol, an Bord zu bringen, auch wenn dies nicht immer durchgesetzt wurde bzw. verschieden gehandhabt wurde.
Heute darf der Passagier, so er denn über 18 ist, auf dem Landgang, eine Flasche Alkohol (1L) kaufen und an Bord bringen - und das ganz offiziell...
Sicher ging es in dem Urteil primär um die überzogene Reaktion des Kapitäns - fakt ist, Alkohol an Bord zu bringen stellt keine Gefährdung da und ist somit (auch bei AIDA) erlaubt (in den genannten Mengen).
mach es mir doch nicht immer so schwer TomH .. frohe Weihnachten übrigens Dir und Deinen lieben.
MfG Healer
p.s. ich bin kein Jurist, sondern Kraftwerker .. sollte jemand Fragen haben, was die Energierzeugung (fossil) betrift, werde ich mich nach bestem Wissen und Gewissen bemühen diese zu beantworten.