ZitatOriginal von schnuppe
Ich denke, wenn man direkt bei der Airline oder bei AIDA anfragt, wird es
kein Problem sein.Wenn doch, dann muß man halt den Rückflug neu buchen.
Ich persönlich würde bei der Airline nicht anfragen, denn mit einer solchen 'Anfrage' räumt man ja die Möglichkeit ein, daß der Rückflug eventuell doch vom angetretenen Hinflug abhängig sein könnte.
Vielmehr würde ich meinem Vertragspartner (also Airline oder Aida Cruises, je nachdem wo der Flug gebucht wurde) unter Bezugnahme auf das o.a. Urteil kurz schriftlich mitteilen, daß beabsichtigt wird, den Rückflug auch im Falle eines nicht angetretenen Hinfluges wie gebucht in Anspruch zu nehmen.
Nachtrag: siehe dazu auch den Rechtstip von RAin Gudrun Christensen: HIER KLICKEN