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Beiträge von Sticker

  • Stornierung/Umbuchung von VOR Corona gebuchten Reisen aufgrund der neuen Bedingungen und Leistungsänderungen

    • Sticker
    • 19. November 2020 um 22:09

    Ist mir bekannt aber nicht jedem ist klar das ein nicht zustimmen bei den AGB nicht automatisch ein Widerspruch dagegen ist!

    Dieser muss aktiv und belegbar geschehen um rechtskräftig zu werden...

    Und auch wenn ich mich mit dem Hinweis „nutzt den Zustellservice über Gerichtsvollzieher für eure Briefe“ auch wiederhole schreib ich das nochmal;)

    Kostet mehr aber landet zumindest anfangs nicht einfach nur in der täglichen Post.

  • Stornierung/Umbuchung von VOR Corona gebuchten Reisen aufgrund der neuen Bedingungen und Leistungsänderungen

    • Sticker
    • 19. November 2020 um 20:57

    Änderungen von AGB sind unzulässig wenn dadurch nachträglich eine wesentliche Verschlechterung der Vertragsleistungen herbei geführt wird

    Widersprecht den Änderungen der AGB ausdrücklich!

    Wurde den auch darauf hingewiesen das ihr widersprechen könnt? Das muss nämlich auch dort stehen und eigentlich auch die Folgen eines Widerspruchs müssten irgendwo zu finden sein.

    Wenn dies fehlt ist es gesetzlich z.B auch nicht ok und somit die „Änderung“ unzulässig/unwirksam.


    Hier mal Ausschnitte von Beiträgen aus dem Netz dazu.


    Wie bereits erläutert, sind AGB-Änderungen, die einen Nachteil für den Kunden bedeuten, unzulässig bzw. bedürfen dem beidseitigen Einverständnis. Im Folgenden zwei Beispiele für unzulässige Änderungen in den AGB:

    • Verlängerung der Laufzeit
    • Verschlechterung der Nutzungsmöglichkeiten und / oder der Vertragsleistungen

    Quelle:https://www.widerspruch.org/widerspruch-aenderung-agb/

    ——————————————


    Will ein Händler oder Dienstleister seine Bedingungen nach Vertragsschluss ändern, muss er den Kunden darüber besonders informieren. Dazu kann er beispielsweise in einem Schreiben die geänderten Passagen in Fettdruck hervorheben. Die Änderung ist nur wirksam, wenn der Kunde ihr zustimmt.

    Doch Vorsicht: Auch Schweigen kann ein "Ja" zu den neuen Bedingungen bedeuten. Vorausgesetzt, der Unternehmer weist den Verbraucher in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens hin und gibt ihm eine angemessene Zeit zum Widerspruch.

    Ist der Kunde nicht einverstanden und widerspricht schriftlich, bleibt es bei den alten AGB. Da der Anbieter aber kein Interesse mehr an einer Vertragsfortführung zu den alten Konditionen haben wird, müssen Verbraucher mit einer Kündigung des Vertrages rechnen. Dafür gelten die normalen vertraglichen Kündigungsfristen, ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hat der Anbieter nicht.


    Quelle:https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertrae…terjubeln-10390

  • Stornierung/Umbuchung von VOR Corona gebuchten Reisen aufgrund der neuen Bedingungen und Leistungsänderungen

    • Sticker
    • 9. Oktober 2020 um 21:26


    (3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

    Quelle:https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651h.html


    Und hier mal noch bisschen Lesestoff;)

    https://www.passagierrechte.org/Coronavirus_Re…_Pauschalreisen

  • Stornierung/Umbuchung von VOR Corona gebuchten Reisen aufgrund der neuen Bedingungen und Leistungsänderungen

    • Sticker
    • 9. Oktober 2020 um 19:32

    Quelle:http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…276&pos=0&anz=1

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  • Stornierung/Umbuchung von VOR Corona gebuchten Reisen aufgrund der neuen Bedingungen und Leistungsänderungen

    • Sticker
    • 8. Oktober 2020 um 23:27

    >>>>> Übrigens kann man durch Gerichtsvollzieher auch Schriftstücke zustellen lassen;)

    Dauert etwas länger (macht’s bei AC ja eh schon) und kostet nur ca. 3-4x so viel wie ein Einschreiben, landet dafür aber dann sicher nicht in der normalen Posteingangstelle wenn man es an die richtige Abteilung / Person adressiert.

    Googelt mal danach und wenn ihr diesen Weg geht denkt beim Fristen setzen an AC dran das ihr z.B. „14 Tage ab Zustellung“ Frist zum antworten setzt. Ein fester Termin ist nicht unbedingt sinnvoll da der GV auch mal 10-14 Tage oder so braucht fürs zustellen.

    Viel Glück und Erfolg euch!

  • AIDA bucht einfach Kabine um - Verweis auf Sicherheits- und Hygienekonzept

    • Sticker
    • 26. September 2020 um 21:43
    Zitat von facultas

    Der Tipp mit den fremden Nummern anzurufen ist auch „toll“.

    Ich glaube ich muss dieses Forum verlassen... Der Austausch mit Verschwörungstheoretikern macht mir mehr Sorgen vor der Zukunft als das Virus.

    Zu nicht Corona Zeiten hat das „leider“ schon 2x zu einem Ergebnis geführt was wir mit unseren bei Aida scheinbar mit den Vorgängen verknüpften Telefonnummern mehrfach nicht erreicht hatten.

    Dann mal noch eine „Verschwörungstheorie“! Vielleicht wurde ja auch der Heckbereich gewählt weil dort die tägliche Versorgung mit Essen und Trinken usw. im Ernstfall leichter wäre weil die Wege dafür kürzer sind:/

  • AIDA bucht einfach Kabine um - Verweis auf Sicherheits- und Hygienekonzept

    • Sticker
    • 26. September 2020 um 20:01

    Welchen Sinn sollte es den aber ausgerechnet machen für den Quarantänebereich die (teuren) Heckkabinen zu nehmen die noch dazu oberhalb von anderen teilweise scheinbar buchbaren Kabinen/Balkonen (mit Versatz) liegen:/

    Würde es da nicht mehr Sinn machen die Balkonkabinen zu nutzen die auf den jeweiligen Schiffen möglichst weit (ganz) unten liegen und somit auch günstiger im regulären Verkauf wären als die Heckkabinen und noch dazu näher am Hospital sind...

    Ob das mit dem Quarantänebereich nicht wieder mal eine (Ironiemodus an) Hochqualifizierte Aussage der Hotline war (Ironiemodus aus)?


    Beobachtet gut eure gebuchte Reise und schaut jeden Tag ob die Wunschkabine nicht doch plötzlich buchbar ist! Ruft auch immer mal an (mit Nummern die AIDA nicht kennt) und fragt ob die Wunschkabine frei ist, denn mittlerweile würde einem ja bei AIDA nix mehr wundern. Auch nicht das man ggf. auf diesem Weg gut verkaufbare Kabinen nochmal verkaufen will. Was aber ja dann heftige Konsequenzen für Aida hätte wenn man an Board in seiner Wunschkabine dann plötzlich ander Leute antreffen würde die auch regulären gebucht hätten:S

  • Wir verlosen 3 wunderschöne Kreuzfahrttagebücher von @marygoesroundde - nur für kurze Zeit!

    • Sticker
    • 10. September 2020 um 18:38

    Kündigt doch bitte so eine Verlosung nicht mehr hier an:zwinker:

    Ist für alle die Instagramm und Gesichtsbuch nicht haben/nutzen (mich eingeschlossen) eher frustrierend das zu lesen und die Leute die eh da unterwegs sind bekommen das dann auch mit...

    Danke!

  • Probleme mit 60 Tage Stornierungsrecht bei AIDA

    • Sticker
    • 27. August 2020 um 20:40

    Entscheidend ist doch was in der Reisebestätigung (den Buchungsunterlagen) und den dazugehörenden AGB steht.

    Alles ander ist nicht wirklich durchsetzbar wenn es nicht in den „Unterlagen“ steht!

  • Bitte um Erfahrungen - Schulkinder früher beurlauben für Reise

    • Sticker
    • 5. Juli 2020 um 19:28

    Meist steht so was auch auf der Homepage der Schule. Und zumindest bei uns gibt es da auch gleich das Formular zum beantragen.

    Was ich aber aus Erfahrung sagen kann ist, dass weder in der Grundschule noch im Gymnasium (Bayern) bei unserem Sohn und allen anderen Kindern Befreiungen wegen Urlaub gegeben hat. Außer ein Flug o.ä. wurde verschoben und du konntest dies anhand von Buchungsunterlagen beweisen.

    Anders für auswärtige Sportveranstaltung/ Trainingslager (Manschaftsport) mit länger Anfahrt oder runde Geburtstage der auswärtigen Großeltern da waren wenn keine Prüfungen anstanden Befreiungen von 1-2 Tagen möglich.

    Wir haben am Flughafen schon mal eine Kontrolle mitbekommen (unserer war noch im Kiga) und da war ein Kind dabei ohne Schulbefreiung 5 Tage vor Ferienbeginn und dies musste da bleiben! Es waren die Großeltern die eigentlich ihren Enkel mitnehmen wollten (Eltern waren mit vor Ort und mussten ihr Kind wieder mit nehmen!).

    Deswegen schau wirklich mal auf die Seite der Schule ggf. findest du da ja tatsächlich die gesuchte Info verbindlicher als du sie hier je bekommen wirst:zwinker:

  • Maschinenproblem Mein Schiff 6

    • Sticker
    • 10. Juni 2020 um 19:36

    Ich geb das mal Sinngemäß aus den anderen Quellen im www mal wieder, dass nicht jeder googeln muss (ohne Anspruch auf Vollständig- / Richtigkeit). ;)

    Eine Kurbelwelle von einer der 4 Hauptmaschinene ist wohl defekt und muss scheinbar getauscht werden.

    Dazu ist es wahrscheinlich nötig den Rumpf aufzuschneiden um die Kurbelwelle miteinem Gewicht von ca 12 Tonnen überhaupt raus bzw. rein zu bringen.

    Was aber mehr Zeit kosten wird als der Werftaufenthalt ist die Beschaffung des Ersatzteiles, denn dies ist nirgends auf Lager und muss speziell angefertigt werden...

    Fahren kann Sie trotzdem aber halt nicht unbedingt mit Passagieren.

  • AIDA, aktuelle Situation ( Beschäftigungs- und Personalwesen Rostock )

    • Sticker
    • 21. Mai 2020 um 18:42

    Übrigens muss jeder Arbeitgeber die Kurzarbeiterlöhne erstmal vorfinanzieren und den Arbeitnehmern ausbezahlen und bekommt die gezahlten Summen dann (irgendwann mal) zurück erstattet vom Amt.

    Selbst die „Aktion“ Kurzarbeit kann also einen Arbeitgeber erstmal kurzfristig u.a. in Finanzielle Schwierigkeiten bringen.

    Ich kenne Firmen die wissen nicht wirklich wie sie das schaffen sollen, da angeblich die Erstattung bis zu drei Monat dauern kann...

  • AIDA, aktuelle Situation ( Beschäftigungs- und Personalwesen Rostock )

    • Sticker
    • 19. Mai 2020 um 22:17
    Zitat von Matzethias

    Laut der AIDA Homepage hat Aida 13.500 Mitarbeiter auf den Schiffen und 1500 Mitarbeiter an Land... Somit ist die Frage ob die Kurzarbeit nur an Land trifft oder auch welche auf den Schiffen...

    Es kann nur Mitarbeiter treffen die einen deutschen Arbeitsvertrag haben.

    Deswegen sind es vermutlich sehr viele aus der Verwaltung usw.

  • NOK-Passage der AIDAcara

    • Sticker
    • 30. April 2020 um 01:53

    Cara hat kurz vor dem Kanal den Lotsen abgesetzt und dann gleich beschleunigt und ist am Kanal vorbei gefahren :cry2:

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  • Zahlung mit Kreditkarten

    • Sticker
    • 3. April 2020 um 20:46

    Ich vermute mal das alle „Zusatzleistungen“ die ihr zu eure Reise bei AC gebucht habt und mit Kreditkarte gezahlt habt euch jetzt nach und nach wieder gutgeschrieben werden wenn ihr storniert habt o.ä..

    Aber ich vermute auch das Schlusszahlungen für die Reisen bzw. die Anzahlungen dazu euch nicht erstattet werden den da wird AC wie von der Bundesregierung „gewünscht“ Gutscheine ausstellen.

    Bin mal gespannt :zwinker:

  • Zahlung mit Kreditkarten

    • Sticker
    • 29. März 2020 um 11:19
    Zitat von Healer

    Dem ist mitnichten so.

    AGB's sind oft genug, rechtlich

    mangelhaft und werden regelmässig

    erfolgreich angefochten.

    Deswegen enthalten fast alle AGB's

    eine "salvatorische Klausel"

    "Wenn das da so steht, dann ist das so und niemand kann etwas dagegen

    tun."

    Das ist definitiv falsch.

    Soviel zu "AGB lesen und AGB verstehen."

    mfG Healer

    Alles anzeigen

    Die Salvatorische Klausel in AGB ist nur dann gültig wenn sie exakt (wirklich exakt) den Wortlaut von § 306 BGB wiedergibt, ansonsten ist sie unwirksam aufgrund § 307 BGB

    Alles andere ist im im Bezug auf Endverbraucher durch diverse Gerichte untersagt...

    Ich habe jetzt keine Zeit und Lust die AGB von AC so genau durchzulesen ob irgendwo der genaue Wortlaut steht, aber vermutlich gibt es weder den noch eine extra benannte Salvatorische Klausel

    https://dejure.org/gesetze/BGB/306.html

  • Zahlung mit Kreditkarten

    • Sticker
    • 29. März 2020 um 01:29
    Zitat von Elbblick

    Ist doch völlig belanglos. Aida bietet keine gängige Kreditkarte wie Visa oder Mastercard mehr an. Alleine das wäre ein Grund für eine Abmahnung von Verbraucherschützern.

    Wo steht denn das sie das müssen?

    In deren AGB steht das sie das mehr oder weniger ändern können wie sie das wollen und jeder der dort Bucht akzeptiert das dann auch so!

    Es gibt dort genügend andere gängigen Zahlungsmöglichkeiten und wem die nicht passen der ist dort dann halt gerade „falsch“.

    Sorry aber AGB lesen und AGB verstehen sind zweierlei Dinge und wenn dort steht das die Zahlungsbedingungen „beliebig“ geändert werden können kommen sicherlich auch Verbraucherschützer nicht weiter...


    Is blöd, aber is halt so:troest:

  • Zahlung mit Kreditkarten

    • Sticker
    • 28. März 2020 um 17:08

    Da steht aber auch noch das Wörtchen „jederzeit“ davor

    Zitat: AIDA Cruises behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

    Damit auch ab dem Zeitpunkt sofort gültig wenn es kommuniziert wir.

    Schlecht für dich und viele andere aber leider rechtens.


    Quelle Zitat AIDA: https://m.aida.de/agb/reisebedin…2019.34255.html

    Absatz 2.6

  • Zahlung mit Kreditkarten

    • Sticker
    • 28. März 2020 um 16:20
    Zitat von Holgi67

    AIDA Cruises behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zahlungsweisen

    jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

    In deinem Zitat aus den AGB von AC steht aber auch das obige, und es steht auch da drin „mit Kreditkarte (z.b. .....)„ und die angegeben sind ja nur Beispiele.


    AC bietet ja z.Zt. auch noch AmEx an das reicht damit die AGB rechtlich ok sind in dem Punkt.


    Was kann dann AC dafür das die Kunden keine Karte von AmEx haben?


    Klar kalkulieren die ggf damit aber Kartenzahlung wäre möglich:zwinker:

  • NCL hat neue Namen registriert

    • Sticker
    • 28. März 2020 um 14:46

    Fragt doch einfach mal die:

    https://www.dickinson-wright.com/our-people/nicolem_meyer?tab=0

    Ihr Name steht in der Anmeldung, vielleicht weis sie ja was oder verplappert sich in ihrer Antwort ^^

    Mein Englisch ist zu schlecht aber irgendjemand hier kann das bestimmt übernehmen, wenngleich da mit Sicherheit nix bei raus kommt den das Büro ist mit Sicherheit nur der Dienstleister!


    Ich tippe weiterhin darauf das es mit dem Schutz der eigenen (NCL) Märkte und da mit der Vermarktung/Werbung zutun hat.

    Wenn jemand mal die eigentlich geplanten zukünftig Routen der AIDA Schiffsnamen die sich NCL hat schützen lassen mit den Routen von NCL abgleicht kommen bestimmt Übereinstimmung heraus und NCL will mit dem Markenschutz vermutlich verhindern das AIDA in diesen Fahrgebieten Werbung mit den Betroffenen Namen macht...

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