Ist mir bekannt aber nicht jedem ist klar das ein nicht zustimmen bei den AGB nicht automatisch ein Widerspruch dagegen ist!
Dieser muss aktiv und belegbar geschehen um rechtskräftig zu werden...
Und auch wenn ich mich mit dem Hinweis „nutzt den Zustellservice über Gerichtsvollzieher für eure Briefe“ auch wiederhole schreib ich das nochmal![]()
Kostet mehr aber landet zumindest anfangs nicht einfach nur in der täglichen Post.