Hallo,
vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Daraus lese ich zweierlei:
1. Eine klare Vorgehensweise gibt es nicht, offensichtlich werden (wurden) da beide Varianten angewendet (ob das dann immer Absicht war, um für einen AIDA einen Vorteil zu generieren, kann man daraus aber nicht unbedingt ableiten).
2. Aktuell scheint es wohl eher so zu sein, dass man sich - unabhängig von der Gesamtreiselänge - an den Buchungsnummern orientiert. Zwei 7-tägige Reisen hintereinander unter einer Buchungsnummer geben dann wohl 200 € BGH (aber nur 1x das BGH für die "An-Bord-Buchung"), unter zwei Buchungsnummern erhält man für die gleichen Reisen dann 2 x 75 € Aktien-BGH, dafür "im Gegenzug" aber 2 x BGH für die "An-Bord-Buchung".
Von daher ist es wohl ein bisschen vom individuellen "Glück" abhängig, was da genau passiert, wobei m.E. aktuell wohl ein Trend in Richtung Buchungsnummern als Grundlage für die Gewährung des Aktien-BGH zu erkennen ist.
VG,
Harald