Das glaube ich nicht,daß er dann auf dem Nichtraucherbalkon rauchen darf, evtl ist ein Gespräch mit dem verantworlichen Personal nötig bzw. erforderlich
Das Gespräch wird es mit Sicherheit geben. Verstoß gegen die Bordordnung, etc. Vorausgesetzt, es wird sich auch entsprechend beklagt. Und sich zu beklagen, hat ja in diesem Fall nichts mit Meckerei und Mimimi zu tun, sondern mit einem Anrecht auf den rauchfreien Bereich bei den dafür ausgeschriebenen Balkonen. Das ist übrigens meine Meinung als Raucherin.