Hi hatte gesehen, dass du auch die Reise von Mallorca nach Kreta gebucht hattest. Sau blöd mit der Absage. Hast du die Flüge auch individuell gebucht? Wie geht man hier vor? Lt. Würzburger Tabelle hätte man Anspruch auf 50% des Reisepreises als Entschädigung „entgangene Urlaubsfreuden“.