Meinst du 2 Reisen direkt hintereinander, die 2. also als Anschlussbuchung?
Mir wurde 2019/20 mal in solch einem Fall nur für die 1. dreiwöchige Reise das BGH gewährt. Für die direkte dreiwöchige Anschlussbuchung mit anderer Route (sog. Schmetterlingsroute), die ich sogar erst 4 Wochen später mit neuer Buchungsnummer dazu gebucht hatte, gab es dann kein weiteres BGH mehr
Beide Buchungen wurden als eine zusammenhängende Reise angesehen, leider.
Ich drücke dir die Daumen, dass du mehr Glück hast
Versuche es auf jeden Fall mit einem neuen Auszug
Na,da bin ich mal gespannt. Es sind zwei unterschiedliche Routen,mit unterschiedlichen Buchungsnummern gebucht. Ich habe hier schon gelesen. Das man 1x das bgh für 2 Wochen genehmigt hat,aber auch schon 2x für 1 Woche. Schauen wir mal. Werde es bei den ersten 28 Tagen vorher beantragen. Sonst halt ein 2x bei 28 Tagen vor der zweiten Reise. Bleibe ja auf dem selben Schiff.