Ich habe da mal eine Frage zu den Genießerkarten. In der Vergangenheit wurde die bei eben diesen Baraktionen, wie z.B. 2 für 1 nicht akzeptiert (von wegen, die Karte wäre ja schon ermäßigt und 2 für 1 wäre eine "doppelte" Ermäßigung. Wenn man aber die Geschäftsbedingungen zu den Karten ließt steht da im Punkt 4 u.a.: "Alle Getränke bei Baraktionen wie Happy Hour oder Offiziersshaken".
Was ist denn nun richtig? Gem. der AGB müsste die Karte doch auch für 2 zu 1 einsetzbar sein?