Nach der Würzburger Tabelle (Seite 33/34) wurde die Nichtbenutzbarkeit eines zugesicherten Pools auf einem Kreuzfahrtschiff mit einer Minderung des Reisepreises von 5% bewertet.
http://www.rodegra-law.de/dl/wt_aktuell_2013.pdf
LG
Wellenliebhaberin ![]()
Nach der Würzburger Tabelle (Seite 33/34) wurde die Nichtbenutzbarkeit eines zugesicherten Pools auf einem Kreuzfahrtschiff mit einer Minderung des Reisepreises von 5% bewertet.
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