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Beiträge von aidacruz

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  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • aidacruz
    • 1. Februar 2008 um 10:43

    @Taunus 1973

    Marion hatte 14 Tage Karibik und keine TA gebucht. Es ist doch egal, ob man bzw Sie die Absage - wie ich - am 21.12. oder am 22.12. oder ein paar Tage noch später erhält. Absage ist Absage!

    Ich habe eine TA Reise gebucht; abgesagt!

    Marion hat 14 Tage Karibik gebucht; abgesagt!

    Abgesagt ist Abgesagt. Da ist mir doch völlig egal, ob später eine gänzlich ANDERE Reise stattfindet.

    Und genauso ist es für Marion egal, ob am 5.1. der Atlantik überquert wird. Sie hat sich auf warme Temperaturen und nicht auf "im-kalten-starten-und-6-Tage-nur-Wasser-sehen" gefreut.

    AC hat Marions Reise abgesagt und ihr lediglich ein neues Angebot gemacht. Sie war zu keiner Zeit verpflichtet, dieses neue Reiseangebot anzunehmen.

    Ich verweise hierzu auch gerne auf ein Gerichtsurteil (BGH, Urteil vom 11. Januar 2005, Az.: X ZR 118/03 ), wo ein ganz bestimmtes -gebuchtes!- Hotel auf den Malediven kurz vor Abreise überbucht war. Natürlich hat der Veranstalter dem Gast eine andere Insel, ein anderes Hotel vorgeschlagen. Aber nein, der Gast wollte kein anderes Hotel, keine andere Insel. Somit wurde der Veranstalter verklagt dem Gast nicht nur den Reisepreis zu erstatten, sondern AUCH Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit; EUR 75,- für jeden gebuchten Urlaubstag (auch für die anderen gebuchten Familienmitglieder).

    Ich, als abgesagter TAler, kann Marion verstehen

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • aidacruz
    • 1. Februar 2008 um 08:32

    Marion

    Du hast natürlich RECHT! 14 Tage Karibik sind keine TA! Da liegen Welten dazwischen und das wird sicherlich auch jeder Richter auf dieser Welt verstehen. Und gerade Weihnachten die Info zu bekommen, dass die Karibikreise ABGESAGT wurde, ist nicht wirklich weniger schlimm, als es am Abfahrtstag zu erfahren.

    Außerdem; Routenänderung! Netter Versuch von AC, aber völliger Quatsch. Dafür hätte das Schiff ja erstmal von Aruba loslegen müssen. Mit anderen Karibikinseln hätten sich sicherlich noch viele abgefunden. Aber über den großen Teich und 6 Tage nur Wasser sehen, ist nicht jedermanns sache. - Ich hätte es aber gerne erlebt - hatte ja gerade deswegen die TA gebucht.

    Marion, es ist ziemlich egal, was du AC noch schreibst. AC lehnt es stur ab. Der einzige Weg ist leider klagen. Auch du hast Anspruch auf Erstattung von 100% deines Reisepreise und der Nebenkosten. Unsicher bin ich mir lediglich bezüglich einer zusätzlichen Entschädigung wg. nutzloser aufgewendeter Urlaubszeit, da ihr eine die Urlaubszeit für eine andere Reise verwendet habt. Aber warum sollte jemand der zu Hause geblieben ist besser dastehen, als jemand der weggefahren (egal wohin)? Schließlich war doch euer Schmerz genauso hoch wie unser.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • aidacruz
    • 30. Januar 2008 um 20:36

    @AuraDriver
    Auch unsere Ansprüche wurden von AC abgelehnt. Begründung: AC habe den Ausfall der Reise nicht zu vertreten.

    Dank Rechtschutzversicherung haben wir letzten Montag Klage in Rostock eingereicht.

    AC will mit der Ablehnung der Ansprüche lediglich eine Hürde aufbauen und uns dazu bewegen "aufzugeben". Die wissen doch ganz genau, dass eine Klageeinreichung, insbesondere ohne Rechtschutz, nicht jedem leicht fällt. Schließlich muß man dann auf eigene Kosten einen Gerichtskostenvorschuss leisten und auch den eigenen Anwalt bezahlen.

    Im Durchschnitt wird es für AC aber wesentlich billiger, vor Gericht bei wenigen Leuten zu verlieren, als viele Kunden freiwillig zu entschädigen.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • aidacruz
    • 30. Januar 2008 um 10:19

    @K1952
    Sehr guter Beitrag! Alles auf den Punkt gebracht.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • aidacruz
    • 29. Januar 2008 um 09:22

    Hochmut kommt vor dem Fall!

    Das wird auch AIDA noch schmerzlich lernen müssen. Den bisherigen Erfolg hat AIDA ausschließlich uns, bisher treuen vielfahrenden AIDA-Fans zu verdanken. Aber andere Mütter haben auch schöne Töchter . . .

    TUI Cruises mit deutscher Boardsprache? Wir kommen!

    Bin inzwischen sogar schon soweit, mir falls nötig, eine englischsprachige Reise anzutun. Und selbst die Kinder - wären wohl die zahlenden Gäste in Zunkunft - haben keine Lust mehr auf AIDA.

    Wir haben bereits im gesamten Freundes- und Bekanntenkreis unsere schlechten Erfahrungen weitergegeben. Keinder von denen hat nun AIDA gebucht, sondern Costa bzw. Carnival.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • aidacruz
    • 22. Januar 2008 um 14:00

    Ihr habt mich falsch verstanden. . . . oder ich mich unklar ausgedrückt.

    Wenn AC antwortet und eure Ansprüche zurückweist, bleibt euch nur der Klageweg. Was sonst? Auf die Knie und betteln? :motz1:

    Einklagen wiederum, könnt ihr natürlich nur das, was ihr vorher innerhalb der Frist an Ansprüchen gefordert habt. Ist ja auch logisch, sonst könnte man ständig je nach Laune die Ansprüche erweitern.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • aidacruz
    • 22. Januar 2008 um 13:12
    Zitat

    Original von Anna Renate
    wir haben vergangen Samstag, den 19.1. Bescheid bekommen, das wir nur
    einen kleinen Betrag zurück erhalten. Hatten aber am 26.12. schon Einspruch
    erhoben. Ich muss ja wohl noch die Möglichkeit haben, zum letzten Bescheid
    Einspruch zu erheben.

    Dagegen kann man nun nur noch klagen!

    Mit Rechtschutz kein Problem, aber ohne . . . :(

    Genauso so funktioniert die Schadensbegrenzung von AC und von jedem anderen Reiseveranstalter. Menschen insbesondere Kunden sind berechenbare Größen. Effektiver Besch...., ich meinte natürlich Effektive Schadensbegrenzung gehört zum Handwerk eines Veranstalters und wird sogar an der Hochschule Fachbereich Touristik gelehrt.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • aidacruz
    • 22. Januar 2008 um 12:37

    Genauso wie Renate, freue Ich mich natürlich auch über alle Nichtbeteiligten, insbesondere über DannyCam, welche eine tolle Reise hatten. Was würde ich dafür geben, wenn ich meinen Urlaub auf den 5.1.08 hätte verschieben können . . .

    Wir wollen ja auch niemanden hier verschrecken und wünschen uns und allen anderen noch viele schöne Reisen! Aber AC ist nun mal wie jedes andere Unternehmen Gewinnorientiert. Verschenkt wird freiwillig nichts; das AC Management wird schließlich gut und genau dafür bezahlt!

    Renate

    Ansprüche gemäß § 651g BGB müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Versäumt man diese Frist, kann der Anspruch vom Reiseveranstalter wegen Verwirkung zurückgewiesen werden.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • aidacruz
    • 22. Januar 2008 um 12:13

    Mini 321

    Wenn es nicht um das eigene Geld geht oder man selbst betroffen ist, neigt jeder dazu, alles gelassener zu sehen!

    Es geht darum, dass AC ganz bewußt Schadenminimierung auf unsere Kosten betreibt.

    Bei einer Rückerstattungssumme von mindestens EUR 6mio würde ich an Stelle von AC auch alles unternehmen, um jeden Tag die Zinsen zu kassieren. Aber darum geht es doch eigentlich schon lange nicht mehr.

    Die Reisekosten wurden - hoffentlich bei jedem - inzwischen erstattet. Nicht erstattet wurden bisher, die Nebenkosten, wie z. B. individuelle Flüge, Bahn-, Auto-, Taxikosten, Telefon, etc.

    Natürlich verhungert keiner, wenn er auf die Nebenkosten 4 Wochen wartet. Fakt ist aber, dass von den Versprechungen am 21.12.07 immer weniger übrig bleit.

    Nix mit ALLE Nebenkosten werden sofort und unbürokratisch abgewickelt. Nix mit 50%igen Nachlass auf die gesamte nächste Reise.

    Im Gegenteil; wir finden eine knallharte Politik der Schadensbegrenzung bei AC vor! Es wird vertröstet und abgewartet. Die wissen ganz genau; nach Fristende sind keine weiteren Ansprüche mehr geltend zu machen. Dann heißt es erstmal nein und es wird gewartet wer denn letztlich klagt. Das wiederum macht nur derjenige der Rechtschutzversichert ist. Am Ende hat AC nur noch einen Bruchteil der Passagiere gem. Rechtslage entschädigt.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • aidacruz
    • 18. Januar 2008 um 22:11

    @ ella

    . . . alleine wegen der Stornogebühren sicherlich nicht.

    Aber wenn du auch noch Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit einforderst, dann ja. Und das solltest du, denn es steht dir zu!!

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • aidacruz
    • 18. Januar 2008 um 22:00

    @ Stephan 35

    Richtig so!

    Ich halte es genauso und werde auch im Forum berichten, was letzlich aus unserer Forderung und ggf. Klage wird.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • aidacruz
    • 18. Januar 2008 um 21:50

    Bitte beachtet alle - mit oder auch ohne Anwalt:

    die Anmeldung von Ersatzansprüchen nach dem Reisevertragsrecht gemäß der §§ 651a ff BGB durch einen Vertreter des geschädigten Reisenden ist unwirksam, wenn der Anmeldung nicht die Originalvollmachtsurkunde beigelegt ist und der Reiseveranstalter aus diesem Grund die Anmeldung der Ansprüche unverzüglich zurückweist. Die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Vollmachtsurkunde genügt in diesem Zusammenhang nicht (BGH, Urteil vom 17. 10. 2000 – X ZR 97/99).

    Als Reisender habe ich meine Ansprüche aus Schlechterfüllung des Reisevertrages innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende beim Reiseveranstalter geltend zu machen (§ 651 g Abs. 1 BGB). Reiserechtliche Ansprüche verjähren außerdem in sechs Monaten ab dem vertraglichen Reiseende (§ 651 g Abs. 2 BGB).

    Bei einer Mehrpersonenbuchung sollte sorgfältig geprüft werden, wer die reiserechtlichen Ansprüche geltend macht. Gefühlsmäßig würde man dazu neigen, dass derjenige, der gebucht hat, nun auch berechtigt ist, entsprechende Ansprüche für die gesamte Gruppe geltend zu machen. Es gilt jedoch folgendes:

    Für Gewährleistungsansprüche ist nur bei Buchung einer Familienreise davon auszugehen, dass der buchende Familienteil auch die Mängelgewährleistungsansprüche der mitreisenden - gleichnamigen - Familienmitglieder geltend machen kann.

    Anders jedoch bei Schadenersatzansprüchen. Hier muss jeder Reisende selbst, also jedes einzelne Familienmitglied innerhalb der Monatsfrist beim Reiseveranstalter vorstellig werden und innerhalb der Verjährungsfrist ggf. klagen.

    Bei Familienmitgliedern mit unterschiedlichen Familiennamen oder bei nicht verheirateten Paaren oder bei der gemeinsamen Buchung nicht verwandter Personen müssen auch Gewährleistungsansprüche von jedem einzelnen selbst geltend gemacht werden.

    Ohne Einreichung von Originalvollmachtsurkunden für jedes betroffene Familienmitglied befürchte ich, dass die Anspruchsstellung mit Hinweis auf die nicht vorgelegte Vollmacht zurückgewiesen wird, was dazu führen könnte, dass etwa die Ein-Monats-Frist abgelaufen ist.

    Geht davon aus, dass AC entsprechende Erfahrung hat und nur darauf wartet, dass wir Fehler machen.

    Gem. Auskunft einer Bekannten, die bei einem anderen Reiseveranstalter im Bereich Kundenbeschwerden arbeitet, weiß ich, dass es ganz normal ist; es werden nur die Kunden mehr bzw. überhaupt irgendetwas erhalten, welche ihr Recht kennen und einfordern. Das ist alltägliche Schadensbegrenzung auf Seiten des Reiseveranstalters.

    Ergo, seit nicht dumm.

    Die bisherige "Entschädigung" durch AC ist lediglich als ein neues Angebot auf den Abschluss eines neuen Reisevertrages zu verstehen. Schließlich kommt der 50 % Nachlass erst mit einem solchen Abschluss zum tragen.

    Davon völlig unabhängig können wir jedoch ZUSÄTZLICH Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit und Erstattung der Reisenebenkosten fordern, wenn wir die o.g. Fristen einhalten.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • aidacruz
    • 10. Januar 2008 um 12:13

    badner

    Darüber hinaus geht auch mein Anwalt davon aus, dass die bisherige "Entschädigung 50 % ab/an Hafen" durch AC lediglich als ein Angebot auf den Abschluss eines neuen Reisevertrages zu verstehen ist. Schließlich kommt der 50 % Nachlass NUR und erst mit einem solchen Abschluss zum tragen.

    Eine echte Entschädigung gem. § 651f Abs. 2 BGB wäre aber juristisch unabhängig von einem solchen Vertrag fällig!

    Wenn AC nun nicht mehr 50% auf alles gewährt, dann bleibt einem ja nur der Weg über die echte Entschädigung. Ob es eine Verrechnung von beiden vor Gericht gibt ist zweifelhaft. Auf jeden Fall hat AC mehr zu verlieren als wir. Kein Wunder, dass AC am routieren ist, abwartet und durchrechnet. Wichtig ist jetzt für uns alle - schon alleine wegen der Fristen - KLAGEN

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • aidacruz
    • 10. Januar 2008 um 08:17

    @volsig
    RA A. Kakridas schreibt: "Eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude kommt nicht in Betracht, da hierzu die Reise auch angetreten werden müßte."

    Das ist Blödsinn! Herr Kakridas sollte sich nicht mit fremden Rechtgebieten befassen.

    Bei Vereitelung oder erheblicher Beeinträchtigung der Reise kann der Reisende eine angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangen, § 651f Absatz 2 BGB. Vereitelt ist eine Reise, wenn sie komplett ausfällt.

    Die Höhe des Schadenersatzanpruches wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit wird unterschiedlich beurteilt. Es gibt u. an. die Zugrundelegung fester Beträge (EUR 50 - 100 pro Tag u. Person) und die Berechnung anhand des Tagesreisepreises. Die BGH-Rechtsprechung, die das Nettoeinkommen des Reisenden in den Vordergrund rückte, wurde zugunsten der Gewichtung des Reisepreises aufgegeben. Da die gesetzlich Konsequenz bei Vorliegen aller Anspruchvoraussetzungen eine "angemessene" Entschädigung darstellt, muss die Angemessenheit im Zweifel vor Gericht geschätzt werden. Erfahrungsgemäß werden 50% der Reisekosten als Entschädigung angesetzt, wenn eine Reise komplett ausfällt.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • aidacruz
    • 7. Januar 2008 um 14:12

    badner

    . . . genau so ist es!

    Aus der Enttäuschung für ein Ereignis, für fas AC nichts konnte, ist Wut geworden. Ich hoffe das AIDA Cruises endlich nachvollziehen kann, was sie uns allen zumutet.

    Wir wollen doch alle nichts anderes als ein Schlussstrich unter die abgesagte TA Reise machen und uns einfach auf noch viele AIDA Reisen in Zukunft freuen. Aber dazu gehört auch, dass die AC Geschäftsleitung ihr Versprechen (50 % auf alles) hält.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • aidacruz
    • 2. Januar 2008 um 19:41

    Ich habe heute nochmals mit dem AIDA "Kundenbeschwerdeservice" telefoniert.

    Die AC Geschäftsleitung bleibt dabei; Nachlass 50 % ab/an Hafen, sprich NUR auf die Kabinen. Alles andere war lediglich ein Missverständnis. Sollte ich nicht einverstanden sein, so solle ich Zitat: "halt klagen!"

    Dass ich am 21.12.07 gegen Mittag neu gebucht habe - wo es noch hiess: . . . auf alles, ist AC vollkomen egal.

    D. h. jetzt; entweder einfach akzeptieren oder über Anwalt verhandeln bzw. klagen. Aus privaten E-Mails mit anderen betroffenen TA'lern weiss ich, dass man durchaus über Anwalt eine "individuelle Lösung" finden kann. Dann ist man allerdings aber auch Verpflichtet darüber den Mund zu halten. Der Eine bekommt mehr, der Andere weniger und im Durchschnitt hat AC Geld gespart. Das finde ich sowas von zum k...!!!

    Wetten, dass die 40 Leute, die auf Malle im Hotel das pers. Versprechen von der AIDA Geschäftsleitung Nachlass auf absolut alles zu bekommen, auch dieses erhalten und andere wiederum nicht?

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • aidacruz
    • 1. Januar 2008 um 19:22
    Zitat

    Original von Hui Buh
    Wieso willst du denn auf die ausflüge auch nachlass?

    Auf meine Frage an die Hotline am 21.12.07 Mittags, ob der Nachlass auf die gesamten Kosten der nächsten AIDA Reise anzuwenden sei, wurde betont: ja, es gibt einen 50 %igen Nachlass auf die gesamte nächste Reise; Kabinen, Flüge, Ausflüge & Getränke, einfach auf alles.

    Aber selbst bei "AB / BIS HAFEN", wie ist das zu verstehen? Nur Kabinen oder auch etc. ohne Flüge?

    Genau deswegen habe ich ja nachgefragt. Und nun möchte ich AC auch beim Wort nehmen. Aber ganz ehrlich, bei 50 % auf Kabinen und Flüge bin ich bereits zufrieden.

    Ansonsten hat mein Anwalt die Order zu klagen. Dank Rechtschutzvers. habe ich auch kein Problem mit einem langen Rechtsstreit.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • aidacruz
    • 1. Januar 2008 um 16:06

    Auch wir haben inszwischen die Nase voll!

    Weder wurden uns die Reisekosten bisher erstattet - nein wir haben keinen Scheck erhalten (AIDA Antwort; müssen Scheck sperren und können dann in 2 Wochen zahlen!!!) - noch hält AC die Zusage über 50% Nachlass auf gesamte Reisekosten ein. Und das obwohl wir bereits am 21.12.07 gegen Mittag verbindlich neu gebucht haben (. . . am Telefon hieß es natürlich noch auf mehrfache Rückfrage; Ja Nachlass auf alles; Kabine, Flüge, Ausfüge).

    Wie viele andere hier, haben auch wir erst Abends von "50 % ab/bis Hafen" erfahren!

    Ohne Anwalt geht es anscheinend leider nicht.

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