ganz allgemein (und - bitte - unverbindlich): eine Rettung liegt vor, wenn ein Mensch aus einem zB schwer zugänglichen Gebiet geholt werden muss. Meist hängt dies mit einem Unfallereignis zusammen, es kann aber zB auch ein Herzinfarkt an einem schwer zugänglichen Ort sein.
EIn Kreuzfahrtschiff hat einen Bordarzt und eine Krankenstation; ich wüsste nicht, wie dort eine "Bergung" erfolgen sollte, außer, das Schiff ist havariert und manövrierunfähig.
Was Kosten betrifft, so - und das vergaß ich oben - ist auch die Flagge des Schiffs zu berücksichtigen. Wie man sieht - ein sschwieriges Rechtsgebiet. Ich halte mich zurück und bitte um Verständnis dafür.
Vielen Dank wir werden Deinem Ratschlag folgen