ZitatIch würde es nicht Verjährungsfristen nennen sondern Widerspruchsfristen. Die liegen nach meinem Wissen bei 4 Wochen nach Bekanntwerden.
Wer also zu lange wartet schaut in die berühmte Röhre.
Diese Frist meinte ich nicht, aber Du hast natürlich recht.
Es ist eine Ausschlussfrist innerhalb derer man seinen Anspruch beim Reiseveranstalter geltend machen muss. Ich ging davon aus, dass das durch utensi bereits geschehen sei. Andernfalls: Unbedingt beachten!