Unabhängig, ob Seetours oder nicht - ein Recht auf Umbuchung hast du gemäß AGB gar nicht
1. richtig, ein grundsätzliches Recht auf Umbuchung besteht nicht.
2 Seetours ist ein eigenständiges Unternehmen welches Kontingente, wie z.B. auch Tchibo, vermarktet.
3. Die Schuld muss beim Reisebüro gesucht werden. Das hätte aufklären müssen, dass eine Seetours-Reise verkauft wurde.