@martinakp
schön für Dich,
darum geht es hier doch gar nicht.
Man muss in der Schadensmeldung zur Erstattung, alle Angaben wahrheitsgemäß, auch vor allem bezüglich Vorerkrankungen machen und entbindest die Ärzte von der Schweigepflicht.
Mach eine falsche Angabe, dann wars das mit Erstattung.