Jede Reederei, inklusive Tui Cruises, hat genau den gleichen oder auch noch weiter gefassten Artikel in ihren AGB , das ist also kein Alleinstellungsmerkmal von AIDA. Käme es zu einer Gerichtsverhandlung, obliegt es dann dem Kläger, zu beweisen, ob er an diesem Tag Reisefähig war oder nicht.Und wenn an dem Tag die Besatzung, beziehungsweise der Kapitän der Meinung war, dass der Gast nicht reisefähig ist und eine Gefährdung für wen auch immer vor liegt, dann ist es sowohl sein Recht, als auch seine Pflicht, so zu handeln.
nein umgekehrt, AIDA muss den Beweis antreten das der gute Mann nicht reisefähig war.
Aber es ist müßig darüber zu diskutieren.
Das Verhalten von AIDA erscheint sehr merkwürdig und diskriminierend.