Ist die Auffassung, dass es sich bei dem Test im Hafen um einen Reiseabbruch handelt, juristisch gesichert? Bzw. gibt es Versicherungen, die das unterschiedlich auslegen?
Ich würde gerne die Diskussion vermeiden, dass der Versicherer sagt, es handelt sich um einen Reiseabbruch, obwohl es ein Reiserücktritt ist.
Es hängt wohl doch von der Versicherung im Detail ab, Hansemerkur schreibt zu Reiserücktritt:
am Tag der Hinreise (Reisebeginn) die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird.
Dann ist das für mich: ![]()