@ MoLo2
Das sagt im Prinzip nur aus, dass man die Entschädigung natürlich vorher selber aktiv einfordern muss. Erst wenn die Fluggesellschaft darauf nicht reagiert oder nicht angemessen, kann man einen Anwalt einschalten und bekommt dann natürlich auch alle Anwaltskosten von der Gegenseite ersetzt wenn man gewinnt.
Ich bei jedem Zivilprozess so. Wenn ich eine Forderung habe muss ich die natürlich mit Frist beim Schuldner einfordern. Geh ich direkt zum Anwalt und der vor Gericht, kann der Schuldner durch Anerkenntnisurteil alle anderen Kosten die entstanden sind ablehnen.
Flugentschädigung mit Frist bei der Airline einfordern die den Flug tatsächlich durchgeführt hat. (Achtung bei Codeshare Flügen)
Wenn die Airline nicht reagiert oder nicht die volle Summe zahlen will und man sich sicher ist einen Anspruch zu haben zum Anwalt gehen.
Klage einreichen und gewinnen.
Airline muss alle Kosten des Verfahrens, alle Anwaltskosten und natürlich Deine Entschädigung zahlen. (evtl. + Zinsen seit Einforderung der Entschädigung)
Fordert man die Airline vorher nicht zur Zahlung auf, kann diese die Forderung vor Gericht anerkennen, zahlt die Entschädigung und man selber darf die Gerichtskosten und die des eigenen Anwalts zahlen. Deshalb immer zuerst an die Airline wenden.
VG
Michael
PS: das ist keine Rechtsberatung und ja ich bin kein Anwalt!