Kreuzfahrt mit gebuchter An/Abreise ist eine Pauschalreise. Da kann der Veranstalter immer die Flugverbindung, die Flugzeit, die Fluggesllschaft wechseln und ändern, solange die An/Abreise an den gebuchten Tagen erfolgt.
Das stimmt nicht! Es gibt Urteile, dass - trotz entsprechender AGB Passage - eine (Vor)verlegung um mehr als 8 Stunden nicht zulässig ist. Ferner darf der Flug auch nicht einfach so vom Tag in die Nacht verlegt werden, so dass eine Anreise nicht mehr möglich ist oder die Nachruhe nicht mehr gegeben ist!
Setzen sich die Reiseanbieter aber drauf, da eh kaum jemand klagt.