Mit anderen Worten: wer in solchen Fällen mit der Kreditkarte bezahlt hat und dafür einen (prozentualen) Aufschlag bezahlen musste, könnte diesen Aufschlag jetzt unter Hinweis auf o.a. Urteil zurückfordern
So ein Aufwand für 2€? Ich fordere die bestimmt nicht zurück. Die sehe ich einfach als den Einsatz, um höchstwahrscheinlich 25€ Bordguthaben zu erwerben. Und nächstes mal kann ich dann vermutlich wieder normal überweisen ![]()