Guten Morgen,
dem Grunde nach muss für jedes Getränk, welches über ein Paket abgerechnet werden soll, eine entsprechende Karte vorgelegt werden. Dies soll ja dazu dienen, dass Du nicht z. B. die Nachbarkabine, die vielleicht kein Paket hat, mitversorgst. In deinem Fall müsstest du aber mit mind. einer der Karten zwei Getränke (für den Inhaber und das 4jährige Kind) bestellen können....
In der Praxis handhabt aber jeder Kellner dies wohl anders, so dass man auch mal mehrere Getränke mit einer Karte bekommt.
Über die Genießerkarte kannst du pro Bestellvorgang soviele Getränke bestellen wie die Karte hergibt.
Viele Grüße