Hier steht es schwarz auf weiß, ausreisen darfst du https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktue…24392bodyText11
Unbestritten ist, das man ausreisen darf. Da steht nicht, dass du bei Ausgangssperre zum Flughafen darfst.
Hier steht es schwarz auf weiß, ausreisen darfst du https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktue…24392bodyText11
Unbestritten ist, das man ausreisen darf. Da steht nicht, dass du bei Ausgangssperre zum Flughafen darfst.
Der Flughafen sollte das doch eventuell auch beantworten können? Die werden bestimmt keine 'illegalen' Gäste an Bord lassen - denke, dann wären die Airlines auch mit dran beim Bußgeld.
Dem Flughafen ist das egal. Bist du da, fliegst du mit (es sei denn, die canceln den Flug, weil alle abgesagt haben). Weder Airline noch Flughafen sind in diesem Fall für dein Handeln zuständig oder verantwortlich.
Aber Flüge anzubieten, die keiner nutzen darf, ist doch ziemlich sinnlos.
Und ein Vollcharter von Aida ist sicher kein beruflicher Flug.
Nochmal: Das eine ist die Ausgangssperre in einem Landkreis (oder mehreren), das andere ist ein Flugplan. Wenn keiner kommt, kann ja die Airline später die Landkreise verklagen, Schadensersatz, was auch immer. Nur weil nicht gleichzeitig mit der Ausgangssperre die Flüge verboten werden, heißt das nicht, das man zum Flughafen fahren darf.
Es ist wohl so wahrscheinlich auf dem Weg zum Flughafen kontrolliert zu werden, wie ein Lottogewinn. Wieso hat z.B. der Flughafen Dresden nächste Woche noch zahlreiche Abflüge? Da dürfte ja keiner mitfliegen, wenn es verboten wäre.
Astreine Begründung; es wird auch nicht jede Geschwindigkeitsübertretung geahndet, weil nicht jeder erwischt wird, also rast Leute, rast.
Was mir nur nicht schlüssig ist, ist einen Flug zu erlauben und andererseits nicht zu erlauben, dass die Leute den Flug nehmen.
Nun ja ... du darfst starke Laserpointer kaufen und haben, doch nicht nutzen (ebenso zB Radarwarner), du darfst zB einen Joint rauchen, doch du darfst das Zeug nicht besitzen.
Es mag ja Menschen geben, die den Flug erreichen ... oder die Airline verschiebt den Flug, weil keiner raus darf. Zwischen "den Flug erlauben" und "es darf keiner vor die Tür" besteht rein juristisch kein Zusammenhang.
https://www.welt.de/politik/deutsc…rdnung-ist.html
Es ist im Grunde alles triftig, sagt der Verfassungsrechtler. Außer eventuell Alkohol trinken und Party im Park, worauf diese Verordnungen auch abziehlen. Einen Flug zu erreichen ist das somit aufjedenfall. Sogar Sport an der frischen Luft und Shoppen sind ja triftige Gründe.
Während ich also mit der Polizei oder dem Ordnungsamt, welches mich aufhält, darüber streite, was nun ein triftiger Grund ist, ist mein Flieger weg. Außerdem ist die MEINUNG eines Juristen in einem Zeitungsinterview genau das: Eine Meinung - und keine belastbare juristische Quelle.
Zunächst wäre einer Anordnung der Behörden ja Folge zu leisten, zusätzlich eine Owi zu bezahlen. Danach wäre dann eine Klage möglich, da gewinnt man oder man verliert, je nach dem.
Oder hier: https://soziales.hessen.de/gesundheit/cor…tere-massnahmen
Von einer Ausnahme für die Fahrt zum Flughafen steht hier nichts. Fraglich wäre also, ob die Fahrt zum Flughafen ein ähnlich gewichtiger Grund für das Verlassen der Wohnung wäre wie die in den Regelbeispielen aufgezählten Gründe.
Gibt es eine Verfügung eures Landkreises dazu? Da könnten weitere Beispiele drin stehe. Ansonsten empfehle ich einen Anruf bei den Behörden. NRW hat zB eine Hotline.
Weiß jemand mehr über die Rechtslage?
Da hilft nur ein Blick in die entsprechenden Verordnungen. In NRW wäre das 1. die Coronaschutzverordnung und dann 2. die Allgemeinverfügung des Landkreises (der kreisfreien Stadt). In Hessen gibt es bestimmt etwas ähnliches.
Guck mal http://www.hessen.de .
Ich habe mir außerdem das Amtsblatt meiner Stadt abonniert, das sagt mir wann und wo Maskenpflicht ist, wo Alkohol-(verkaufs)-verbot ist oder auch, ob und wann eine Ausgangssperre gilt.
Jetzt weiterlesen unter: Die Gemeinde Genua und die Costa Crociere Foundation feiern die Eröffnung des Gemeindezentrums 13D Certosa
ZitatEs gibt einen neuen Treffpunkt im Zentrum des Certosa-Gebiets in Genua, der allen Bewohnern der von dem Einsturz der Morandi-Brücke betroffenen Gemeinde zur Verfügung steht. Damit wurde der Gemeinde Certosa im Rahmen des Projekts "Gemeinsam für Genua" ein Gemeindezentrum zurückgegeben. Das Projekt konnte dank einer Investition der Costa Crociere Foundation in Höhe von 550.000 Euro realisiert werden. Dabei stammen mehr als 300.000 Euro von einer von Costa initiierten Spendenaktion für Genua.
Ich kann das so für uns nicht bestätigen.
Wir haben uns 2 Wochen in Südafrika auf dem Schiff sehr wohl gefühlt. Ok, das Marktrestaurant gleicht einer überfüllten Kantine, aber das Explorer Restaurant haben wir umso mehr geschätzt. Tolles Essen, flotte Bedienung, alles bestens. Und auch abends in den Bars haben wir uns sehr wohlgefühlt.
Ich schließe mich Holgi da an. Ich bin froh dass es - wenn es denn klappt - auf Mira statt auf Cara geht.
Jetzt weiterlesen unter: Das Kreuzfahrtunternehmen AIDA Cruises bietet mit seinem Sommerprogramm 2021 Reisen zu den beliebtesten Destinationen in Nordeuropa und im Mittelmeer an.
ZitatIm Zeitraum von März bis Oktober 2021 verspricht die Vielfalt der Routen und Traumziele einmalige Urlaubserlebnisse und unvergessliche Stunden an Bord.
Jetzt weiterlesen unter: AIDA Cruises eröffnet mit AIDAperla die Kanaren-Saison 2020/2021
ZitatAm Samstag, 5. Dezember 2020, um 22:00 Uhr hieß es für AIDAperla in Las Palmas, Gran Canaria, „Leinen los!“ zur ersten Reise dieser Saison rund um die Kanaren. Als zweites Schiff der AIDA Flotte wird AIDAmar ab dem 20. Dezember 2020 zu ihren Festtagsreisen aufbrechen.
Jetzt weiterlesen unter: Costa sagt Weihnachts- und Silvesterkreuzfahrten ab
ZitatIn Übereinstimmung mit den Bestimmungen der italienischen Regierung werden Costa Kreuzfahrten vom 20. Dezember 2020 bis zum 6. Januar 2021 ausgesetzt.
Moin und willkommen
Service? Was meinst du mit Service Kaffeeholicer ? Buchung einsehen finde ich ja, Service nicht.
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