hier für die, die es interessiert, mit Az
Amtsgericht Rostock, Urteil vom 16.10.2015
- 47 C 180/15 -
Danke, ich finde das bringt etwas Klarheit. Habe mit dem AZ hier nachgesehen: http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Rostock_47-…n.news22901.htm
Zitat: "Auf dem Schiff wurde ihr aber anstatt der gebuchten Kabine eine andere Kabine zur Verfügung gestellt. (…) Die Kreuzfahrtreisende protestierte gegen die neue Kabine. Jedoch war es nicht möglich eine Balkonkabine zur Verfügung zu stellen."
Das liest sich für mich erstmal so, als hätte man die Gäste erst beim Check-In auf das "Upgrade" aufmerksam gemacht und vor vollendete Tatsachen gestellt. Insofern kann ich den Ärger über die vermeintlich bessere Kabine nachvollziehen.
Gruß,
Dennis.