Derartige AGB's würden AIDA in einem Rechtsstreit massiv um die Ohren gehauen werden. Wenn die Reise bezahlt ist, haben beide Reiseteilnehmer einen Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Leistung. Auch wenn nur einer diese Leistung in Anspruch nimmt. Das ist einfach so. Erstes Semester Jura reicht aus, um diese Frage zu beantworten.
Viel Ahnung scheinst du nicht zu haben..
Wie bereits gesagt... wenn dem so wäre dann wäre dem Beschiss Tür und Tor geöffnet.
Der Preis der bezahlt wurde bezieht sich auf einen Vertrag mit 2 Personen... tritt 1 Reisender die Reise nicht an so ist der Vertrag erstmal nichtig da von Seiten der Reisenden der Vetrag nicht erfüllt wird.
Der 2. Reisende zahlt dann 95% Storno und der 1. dann noch den jeweiligen Einzelzuschlag zusätzlich.