Naja, Stornokosten dürfen afaik nur verlangt werden, wenn der Firma auch ein Nachteil entstanden ist, also entgangener Gewinn. Wenn man nachweisen kann (was meistens das Problem ist) dass das nicht so war (was hier eindeutig ist), darf nach meinem Verständnis nur eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
Genau das war meine Überlegung. NC nennt das Ganze ja auch "Entschädigungspauschale". Ich denke, ich werde es einfach mal versuchen ...