Hi,
eigentlich ist das ganz einfach ... ![]()
Die AGB (hier Ausgabe 2012/13) von AIDA sagen in Abs. 7.2, Satz 4 folgendes:
"Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht AIDA Cruises eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 % zu."
Und damit sollte eigentlich alles klar sein - d.h. zwei Personen haben gebucht, einer reist nicht an - es erfolgt eine Erstattung von 20% des Reisepreises dieses Teilnehmers (ex Flugkosten). Der "Zuschlag" für den Einzelreisenden liegt dann also bei 80% (entgegen dem Einzelbelegungszuschlag von 75%) - sollte das von vornherein so geplant gewesen sein (was ich hier nicht unterstelle).
VG,
Harald
P.S.: In den AGB 2013/14 und 2014/15 sieht es ein kleines bisschen anders aus - da ist die Stornierung bei Just etwas teurer:
"Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht AIDA Cruises in den Tarifen AIDA PREMIUM und AIDA VARIO eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 %, im Tarif JUST AIDA eine pauschale Entschädigung in Höhe von 95 % zu".