Alles andere wäre auch unlogisch, auch bei Doppelbelegung der Kabine bekommt man ja das Bordguthaben nur einmal pro Kabine, auch wenn beide Aktien besitzen.
Naja, mit Logik hat es AIDA ja nicht so. Weil bei mehreren Reisen hintereinander bekommt man auch nur einmal das BGH.
Aber Danke für die Aufklärung.
Gibt es eigentlich ein offizielles Statement zum AktienBGH bei AIDA? In den AGBs konnte ich nichts finden.