und deswegen landen die in Palma?
P.S. Capsoni war schneller
und deswegen landen die in Palma?
P.S. Capsoni war schneller
Nein , keine Bekannten an Bord! Fliegen aber am 04.10.15 die gleiche Strecke mit dieser Maschine.
mfg Laguste2012
Sicher, dass es exakt die gleiche Maschine ist mit der Kennung D-ATUM???
Wenn ja, glückwunsch=) Die Maschine wurde erst 2014 in Dienst gestellt. Verglichen mit vielen anderen Maschinen ist das doch ein beruhigendes Gefühl=). Ich würde mir da wirklich keine Sorgen machen
Nein , keine Bekannten an Bord! Fliegen aber am 04.10.15 die gleiche Strecke mit dieser Maschine.
mfg Laguste2012
Die Chance das ihr mit der gleichen Maschine fliegt liegt etwa bei 2,5% bzw. 1:40
Zitat von »Kikiesprit«
Geht es um die Tuifly Maschine die gestern morgen 8:45 Uhr starten sollte? Wenn ja habe ich Infos. Die Chef-Stewardess flog vor Abflug über einen Staubsauger an Bord ! Sie musste aus diesem Grund als Fluggast mitfliegen- infolgedessen konnten 50 Passagiere nicht betreut werden, diese konnten nicht mitfliegen und wurden auf andere Flieger umgebucht.
Es hört sich ziemlich absurd an, aber es ist so. Wir hatten den gleichen Schalter zum borden und bekamen dies hautnah mit.
Nein.. um diese Maschine geht es hier nicht... es geht um die Maschine die über den Pyrenäen abgedreht ist und in Mallorca gelandet ist.
Doch...das war genau diese Maschine!
Mein Mann, meine Tochter und ich waren unter den 50 Passagieren, die umgebucht wurden. Wir mussten anstatt nach Frankfurt nach Hannover fliegen und wurden mit einem Shuttlebus nach Frankfurt gefahren. Familien mit "kleinen" Kindern, behinderte und ältere Passagiere hatten den Vorrang. Zuerst waren wir schon etwas genervt, weil sich unsere Ankunft dadurch um 16 Stunden verspätet hatte. Von der durchgemachten Nacht mal ganz zu schweigen...
Nachdem wir jedoch mitbekommen hatten, dass es nach dem Zwischenfall mit der Stewardess nun auch noch zu technischen Problemen kam und die Maschine auf Mallorca zwischenlanden musste, relativierte sich das wieder.
Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht, ob und wieviel Regressansprüche man diesbezüglich geltend machen kann?
Danke schon mal im Voraus
Alles anzeigenDoch...das war genau diese Maschine!
Mein Mann, meine Tochter und ich waren unter den 50 Passagieren, die umgebucht wurden. Wir mussten anstatt nach Frankfurt nach Hannover fliegen und wurden mit einem Shuttlebus nach Frankfurt gefahren. Familien mit "kleinen" Kindern, behinderte und ältere Passagiere hatten den Vorrang. Zuerst waren wir schon etwas genervt, weil sich unsere Ankunft dadurch um 16 Stunden verspätet hatte. Von der durchgemachten Nacht mal ganz zu schweigen...
Nachdem wir jedoch mitbekommen hatten, dass es nach dem Zwischenfall mit der Stewardess nun auch noch zu technischen Problemen kam und die Maschine auf Mallorca zwischenlanden musste, relativierte sich das wieder.
Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht, ob und wieviel Regressansprüche man diesbezüglich geltend machen kann?
Danke schon mal im Voraus
450€ p.p. wobei bei ich mir nicht sicher bin, ob das fliegen über einen Staubsauger einer Stewardess nicht ein außergewöhnlicher Umstand sein könnte und dann gäbe es nix
Kann man als "Arbeitsunfall" werten - und dies gehört zu den Risiken, die die Fluggesellschaft wohl oder übel absichern muss. Die Fluggesellschaft kann ja mehr Personal einstellen um solche Sachen abzumildern.
Gibt übrigens schon so einen Fall: http://www.flugrechte.eu/index.php?qa=3115&qa_1=entschädigung-flugverspätung-mitglied-kurzfristig-erkrankt
Nachtrag: Aus obigem Link:
ZitatAlles anzeigenLG Darmstadt, Urteil vom 06.04.2011, Az 7 S 122/10
(zu finden über die Google-Suche „7 S 122/10 reise-recht-wiki“)
Es gehört ausschließlich zum Betriebsrisiko einer Airline, wenn Angestellte – also auch Mitglieder einer in Kürze startenden Crew – wegen Krankheit ausfallen. Die Airline kann sich grundsätzlich auf solche Fälle vorbereiten, indem etwa zusätzliche Angestellte bereit gehalten werden. Tut sie dies nicht oder ist dies nicht möglich, so liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor, bei einer daraus entstehenden Verspätung muss daher eine Ausgleichszahlung erbracht werden.
Ebenso auch LG Darmstadt, Urteil vom 23.05.2012, Az 7 S 250/11
(zu finden über die Google-Suche „7 S 250/11 reise-recht-wiki“)
Das LG Darmstadt bestätigt mit diesem Urteil seine oben zitierte Rechtsprechung. Es wird bekräftigt, dass das Unternehmen auch dann eine Ausgleichsleistung zu erbringen hat, wenn nachweislich keine Ersatzcrew beschafft werden konnte – denn durch die Krankheit verwirklicht sich ausschließlich unternehmerisches Risiko.
Ebenso AG Königs Wusterhausen, Urteil vom 01.06.2012, Az 9 C 138/12
(zu finden über die Google-Suche „9 C 138/12 reise-recht-wiki“)
Andere Gerichte bestätigen diese Auffassung: Die Krankheit eines Crew-Mitgliedes – egal, wie unvorhersehbar oder spontan sie war – kann kein außergewöhnlicher Umstand sein, da dies zu Lasten der Passagiere ginge.