Reise von Jugendlichen / Kindern ohne Begleitung der Eltern

Als unregistrierter Nutzer ist Dein Zugriff eingeschränkt. Bitte melde dich an oder registriere dich einfach mit ein paar Klicks hier, um alle Funktionen in vollem Umfang nutzen zu können.
  • Ist vielleicht auch abhängig von den Ländern, wo man einreist. Das war letzte Woche ja eine reine Schweden Tour. Sie hatte nur die allgemeine Vollmacht dabei, nicht beglaubigt. Vielleicht da besser bei Aida nochmal schriftlich anfragen, wenn es außerhalb Europas gehen soll.

    Wir hatten ihr vorsichtshalber auch eine ausflugsbezogene Vollmacht selbst geschrieben. Dafür gibt es keine Vorlage, steht aber ja immer bei den Ausflügen extra dabei, dass die vorzulegen wäre.

    Wir haben alle vorab gebuchten Ausflüge aufgeführt und noch dazu geschrieben, dass wir Generelle Vollmacht erteilen, falls Ausflüge umgebucht werden würden.

    Aber es hat niemand, weder bei check in noch bei Ausflügen danach gefragt.

    Wichtig ist aber halt

    sie vorlegen zu können bei Bedarf.

  • Hallo...

    Ich mache die Metropolen-Tour mit meiner Nichte (14).

    Die Angaben auf der Aida-Seite verunsichern mich:

    Brauche ich neben der Reisevollmacht und den Kopien der Reisepässe der Eltern auch tatsächlich noch eine Kopie der Geburtsurkunde?

    Reichen Farbkopien oder müssen diese noch beglaubigt werden?

    Danke!

  • bei uns war es wegen einer Namesabweichung ( Urkunde aber nicht beglaubt )

    – Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses des/der Sorgeberechtigten
    – sowie bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes

    und

    Es hängt vom Reiseland ab, ob die Unterschrift(en) auf der Einverständniserklärung zusätzlich beglaubigt werden sollte(n) und ob dort eine in Deutschland erfolgte Beglaubigung (durch Notar, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) anerkannt wird

    Reisevollmacht für Kinder: Einverständniserklärung zum Download (adac.de)

  • Ich hatte bzgl dieser Fragen (betrifft uns im juli) mit den CSP telefoniert. Die haben dann Rücksprache mit Aida gehalten und es wurde mir versichert, dass es keine Beglaubigungen sein müssen. Geburtsurkunde des kindes - ja. Wichtig ist, die Einverständniserklärung in Englisch dabei zu haben

  • bei uns war es wegen einer Namesabweichung ( Urkunde aber nicht beglaubt )

    – Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses des/der Sorgeberechtigten
    – sowie bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes

    und

    Es hängt vom Reiseland ab, ob die Unterschrift(en) auf der Einverständniserklärung zusätzlich beglaubigt werden sollte(n) und ob dort eine in Deutschland erfolgte Beglaubigung (durch Notar, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) anerkannt wird

    Reisevollmacht für Kinder: Einverständniserklärung zum Download (adac.de)

    Ok, danke.

    Ja, die ADAC-Seite hatte ich auch gelesen.

    Aber es hätte ja sein können, dass es in naher Vergangenheit irgendwelche Vorkommnisse beim Face-Check gab.

    Daher wollte ich hier lieber einmal nachfragen.

    Danke.

  • Ich hatte bzgl dieser Fragen (betrifft uns im juli) mit den CSP telefoniert. Die haben dann Rücksprache mit Aida gehalten und es wurde mir versichert, dass es keine Beglaubigungen sein müssen. Wichtig ist, die Einverständniserklärung in Englisch dabei zu haben

    Danke. :thumbsup:

  • Unsere Töchter damals 17 und 18 waren ohne uns unterwegs (Mittelmeer). Wir haben der Großen eine Vollmacht mitgegeben und noch einen Muttizettel für Disco und evtl. Aktivitäten mit dem Teensclub.

    Hat alles wunderbar funktioniert