Neues EU-Urteil zur Reisepreis-Erhöhung

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  • Ich stelle hier mal eine kurze Info ein. Sie kam im SAT 1-Frühstücksfernsehen am 02.05.2018:


    Ab 1.7. gibt es ein neues Gesetz, das für große Aufregung sorgt: Ab dann dürfen nämlich bis zu acht Prozent auf den Preis einer gebuchten Pauschalreise draufgeschlagen werden, und das bis 14 Tage vor Reisebeginn. Der Kunde darf nicht einmal von der Reise zurücktreten.
    Anzusehen in der Mediathek, oder unter "neue eu richtlinien zum reiserecht" googlen.

    2005 – AIDAvita / 2006 – AIDAcara / 2007 – AIDAdiva / 2008 – AIDAbella / 2008 – AIDAaura / 2009 – AIDAluna / 2009 – AIDAluna / 2010 – AIDAaura / 2010 – AIDAluna / 2011 – AIDAsol / 2011 – AIDAblu / 2011 – AIDAluna / 2012 - AIDAmar / 2012 - AIDAaura / 2013 - AIDAstella / 2013 - AIDAaura / 2013 - AIDAcara / 2013 - AIDAluna / 2014 - AIDAstella / 2014 - AIDAsol / 2015 - AIDAsol / 2015 - AIDAstella / 2015 - AIDAbella / 2016 - AIDAmar / 2016 - AIDAprima / 2016 - AIDAstella / 2017 - AIDAprima / 2017 - AIDAcara / 2017 - AIDAsol / 2017- AIDAstella / 2018 - AIDAperla / AIDAaura / 2019 - 3x AIDAnova / 2022 - AIDAblu

  • Meines Wissens handelt es sich dabei nicht wirklich um ein Urteil, sondern vielmehr um eine von der EU-Kommission erlassene Richtlinie, welche nun von den Mitgliedsstaaten umzusetzen ist :)
    ....genauer gesagt geht es um die sog. Pauschalreiserichtlinie, die Richtlinie (EU) 2015/2302.
    Die wurde bereits am 11.12.2015 veröffentlicht und sah eine Umsetzung in nationales Recht der Mitgliedsstaaten bis zum 01.01.2018 vor... Die (für Mitgliedsstaaten verpflichtende) Umsetzung hatte Deutschland bereits 2016 beschlossen, nun tritt sie derart in Kraft, dass die Richtlinie für alle ab dem 01.07.2018 im Reisebüro getätigten Buchungen gilt.


    Es stimmt, der Passus der möglichen Reisepreiserhöhung von maximal 8% nach Buchung bis zu 20 Tagen vor Buchung steht dort in Artikel 10 und ist Fakt.
    Allerdings, nimm es mir nicht böse, @Galionsfigur, klingt das bei Dir als wäre man der Willkür des Reiseveranstalters ausgesetzt. Ich bin mir sicher, dass Du das damit nicht sagen wolltest, aber bei einer Berichterstattung seitens Sat1 kann ich mir einen derartigen O-Ton des Berichts schon vorstellen... ;)


    Dem ist nicht so, denn eine nachträgliche Erhöhung des Reisepreises darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.
    Dies wären zum Beispiel, wenn die Kosten der Beförderung auf Grund von nachträglich höheren Treibstoffkosten teurer werden (Artikel 11 Abs. 1 a) ), wenn Kosten wie Steuern (bei Kreuzfahrtschiffen Ein- und Ausschiffungsgebühren etc.) die ein Dritter und nicht der Reiseveranstalter festlegen nachträglich teurer werden (Artikel 11 Abs. 1b) )oder wenn ein Wechselkurs auf den Preis der Reise Einfluss hat und sich dieser dadurch ändert (Artikel 11 Abs. 1 c) ).


    Es stimmt, der Kunde hat diese Preisänderung dann hinzunehmen, ich finde es jedoch wichtig zu sagen, dass es sich um keine gänzlich willkürlichen Änderungen handelt und AIDA, nur als Beispiel, nicht von jetzt auf gleich den Reisepreis um 8% hochsetzen kann. Darüber hinaus bin ich mir sicher, dass im Laufe der Zeit Urteile kommen werden, welche die Reiseveranstalter verpflichten, die Gründe einer Preissteigerung offen zu legen.


    Die Richtlinie hat den Sinn und Zweck, das Geschäft der Pauschalreise beiderseits fairer zu machen. Und dies nicht nur einseitig. Natürlich wird man sich als Kunde ärgern, wenn der Preis sich ändert (auch wenn die Frage ist, wie oft das überhaupt vorkommen wird), andererseits stärkt die Richtlinie auch den Rücken der Verbraucher und nimmt Reiseveranstalter oder auch Reisebüros deutlich stärker in die Haftung!


    Für uns als Reisende hat die neue Richtlinie als Vor- und Nachteile, man sollte sich das schon genau angucken, bevor man das ganze verteufelt :) AIDA bekommt dadurch als Beispiel die Möglichkeit, bei lange im Voraus geplanten Reisen nachträglich zu reagieren, sollte ein Hafen auf einmal deutlich höhere Gebühren verlangen.


    Wer Lust hat das ganze einmal nachzulesen (Ich hoffe die Verlinkung ist ok):


    https://eur-lex.europa.eu/lega…=CELEX:32015L2302&from=DE

    AIDAsol Kanaren & Madeira 1 02.2016 - AIDAluna Kurzreise ab Kiel 02.2016 - AIDAstella Orient ab Dubai 01/02.2016 - AIDAperla Perlen am Mittelmeer 1 07/08.17 - AIDAblu Kanaren, Portugal und Spanien 2 01/02.2018 - AIDAluna Norwegen ab Kiel 08.2018 - AIDAperla Karibische Inseln 2 01/02.2019 - AIDAstella Mediterrane Highlights 2 09/10.2019 - AIDAbella Von Mallorca nach Kiel 05/2020 (umgebucht auf Grund der unklaren Entwicklung des Corona-Virus) - AIDALuna Karibik & Mittelamerika ab Dominikanische Republik 01/02.2021 (coronabedingt abgesagt durch AIDAcruises) - AIDAsol Große Kanarenrundreise & Madeira 03.2023 (storniert) - - AIDAcosma Spanien, Frankreich & Italien ab Barcelona 1 06.2023

  • Nun ja, ganz so schwarzweiß wie SAT1 das anscheinend dargestellt hat, ist es nicht.


    Bislang muss der Kunde eine Erhöhung des Veranstalters um 5% hinnehmen, bevor er stornieren darf (das steht im noch geltenden § 651a BGB), jetzt werden es 8% (das steht im neuen § 651f BGB).


    Ob das die mediale Aufregung, die im Moment erzeugt wird, rechtfertigt, mag jede/r selbst entscheiden.


    Im Gegenzug darf der Kunde übrigens auch eine Preisermäßigung verlangen, wenn er nachweist, dass sich Treibstoffkosten, Abgaben oder Wechselkurse seit der Buchung verringert haben! Das wird in den Medien interessanter Weise meistens nicht erwähnt.


    Die Umsetzung der Richtlinie hat für den Kunden auch einige positive Veränderungen: Um einen Reisemangel anzuzeigen, hat man jetzt z.B. 2 Jahre Zeit, anstatt wie bislang nur einen Monat.

    Es grüßt die reiselustige Laura

  • Danke für die ausführliche und aufklärende "Korrektur".

    2005 – AIDAvita / 2006 – AIDAcara / 2007 – AIDAdiva / 2008 – AIDAbella / 2008 – AIDAaura / 2009 – AIDAluna / 2009 – AIDAluna / 2010 – AIDAaura / 2010 – AIDAluna / 2011 – AIDAsol / 2011 – AIDAblu / 2011 – AIDAluna / 2012 - AIDAmar / 2012 - AIDAaura / 2013 - AIDAstella / 2013 - AIDAaura / 2013 - AIDAcara / 2013 - AIDAluna / 2014 - AIDAstella / 2014 - AIDAsol / 2015 - AIDAsol / 2015 - AIDAstella / 2015 - AIDAbella / 2016 - AIDAmar / 2016 - AIDAprima / 2016 - AIDAstella / 2017 - AIDAprima / 2017 - AIDAcara / 2017 - AIDAsol / 2017- AIDAstella / 2018 - AIDAperla / AIDAaura / 2019 - 3x AIDAnova / 2022 - AIDAblu

  • ..., wenn er (sie, es) nachweist,

    ...und das ist ein ganz großer Haken 8)
    Für Kunden, wie für Vermittler, Veranstalter, wer auch immer...
    z.B.: Das o.g. Beispiel mit Erhöhungen der Hafengebühren. Eigentlich sollten sich diese bei laufenden Verträgen nicht ändern.
    ...eigentlich. ;)
    Sicherlich werden viele jetzt erstmal aufschreien, Ooooh 8 %. kaum jemand wusste, dass es schon 5 % hätte geben können...
    Bin gespannt, wie oft diese 8 % auftauchen, bei den Schleuderpreisen in letzter Zeit.

    Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind.

    (C. Bukowski 1920-94)

  • Ja, das stimmt, der Nachweis ist immer so eine Sache.


    Mal sehen, wie die ersten Gerichtsurteile zum neuen Recht aussehen werden und was die Veranstalter aus den neuen Vorschriften machen. Raum für kreative Rechtsanwendung ist da durchaus vorhanden...


    Mich ärgert es manchmal, wie verkürzt und dadurch teilweise falsch oder zumindest irreführend in den Medien über solche Themen berichtet wird. Aber das ist ein anderes Thema...

    Es grüßt die reiselustige Laura

  • Im Gegenzug darf der Kunde übrigens auch eine Preisermäßigung verlangen, wenn er nachweist, dass sich Treibstoffkosten, Abgaben oder Wechselkurse seit der Buchung verringert haben! Das wird in den Medien interessanter Weise meistens nicht erwähnt.

    Das ist dem Kunden doch gar nicht möglich.

    02/2014 AIDAstella Kanaren - 6203
    07/2014 AIDAdiva ÖMM - 6249
    02/2015 AIDAdiva Orient - 6167
    08/2015 AIDAluna Nordeuropa - 6261
    08/2016 AIDAblu WMM - 6169
    10/2016 AIDAbella Adria - 6167
    08/2017 AIDAbella Ostsee - 6167
    05/2018 Mein Schiff 1 Taufreise - 11028
    10/2018 AIDAsol Nordeuropa - 6169
    02/2019 AIDAmar Portugal & Spanien

    10/2019 Mein Schiff 1 New York trifft Bahamas - 11199

    07/2020 Mein Schiff 2 Blaue Reise I - 10071

    07/2021 AIDAprima Reise ab Kiel

  • Bei Tui Cruises steht das übrigens schon länger im Katalog in den Reisebedingungen...

    :abfahrt: ... "To travel is to live" ... :abfahrt:
    XX. 09/2020 New York, Florida & Karibik - AIDAluna ;(

    XX. 12/2020 Kanaren & Madeira - AIDAnova;(

    XX. 04/2021 Norwegens Küste mit Fjorden - AIDAluna;(

    XX. 11/2021 Von Kreta auf die Seychellen - AIDAblu ;(

    34. 05/2024 Nordische Inseln mit Island - AIDAbella ;(

    34. 05/2024 Deutschland, Dänemark, Norwegen - MSC Euribia

    35. 11/2024 Orient ab Dubai - AIDAprima

    36. 01/2025 Kanaren & Madeira ab Gran Canaria - AIDAcosma

  • Das ist dem Kunden doch gar nicht möglich.

    Grundsätzlich hast Du natürlich Recht.
    Sollte aber z.B. AC einen Premiumpreis nachträglich erhöhen, obwohl sie diese Reise auch in Vario und/oder Just verkauft haben, könnte ich mir nicht vorstellen, wie AC das begründen wollte.


    340 mal glücklich in die Koje gefallen :schlafen:


    next:

    06/2024: 14 Tage AIDAblu - Adria & Mittelmeerinseln

    11/2024: 7 Tage AIDAcosma - Kanaren & Madeira

    01/2025: 14 Tage AIDAprima - Große Orientrundreise

    08/2025: 12 Tage AIDAsol - Island Rundreise

    11/2025: 21 Tage AIDAblu - von Mallorca nach Martinique

    01/2026: 14 Tage AIDAstella - Südafrika & Namibia

    04/2026: 10 Tage AIDAstella - östliches Mittelmeer mit Ägypten

  • Grundsätzlich hast Du natürlich Recht.Sollte aber z.B. AC einen Premiumpreis nachträglich erhöhen, obwohl sie diese Reise auch in Vario und/oder Just verkauft haben, könnte ich mir nicht vorstellen, wie AC das begründen wollte.

    Es geht ja sogar weiter - wenn AIDA (oder andere Reiseunternehmen) nachträglich den Preis nach oben korrigieren, dann wird auch von Verbraucherseite genauer nachgeschaut ob die Preise auch fallen können.
    Deswegen werden nur wenige Unternehmen die nachträgliche 8% Preissteigerung abrufen wollen.



  • Ganz neu ist das Ganze nicht, das Thema geht schon seit 2015. Jetzt kommt es nur in die "heiße Phase".


    Hier mal noch ein Link zu einer IHK-Seite mit weiteren Infos: https://www.erfurt.ihk.de/serv…alreiserichtlinie/3624318.


    Oder auch hier - ein N-TV-Beitrag vom Sommer 2017: https://www.n-tv.de/reise/2018…uert-article19986582.html.

    "Travelling - it leaves you speechless, then turns you into a storyteller" (Ibn Battuta)

  • Bislang muss der Kunde eine Erhöhung des Veranstalters um 5% hinnehmen, bevor er stornieren darf (das steht im noch geltenden § 651a BGB), jetzt werden es 8% (das steht im neuen § 651f BGB).

    Wahrscheinlich wird die Preiserhöhung um nun 8% genauso oft vorkommen wie die bisher geltende von 5%.


    Und wie immer gilt: Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung (gegenüber der Berichterstattung in den Medien, die leider allzu oft nur bruchstückhaft und reißerisch ist).


    Und zum Thema Nachweis einer eventuell Preissenkungsmöglichkeit:


    aus dem Link (ihk Erfurt) von Meerelfe:


    "Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Reisende, bevor er durch einen Pauschalreisevertrag oder ein entsprechendes Vertragsangebot gebunden ist, von dem Reiseveranstalter und, wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler verkauft wird, auch von dem Reisevermittler über Folgendes informiert wird, sofern diese Informationen für die betreffende Pauschalreise relevant sind

    • Rückerstattung eingesparter Kosten als Gegenstück zur Möglichkeit der Preiserhöhung, z.B. Treibstoffkosten, Abgaben die von Dritten erhoben werden wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren"

    Beim Lesen dieser Veröffentlichung kam ich zu der Erkenntnis, das einige Probleme, die hier immer wieder im Zusammenhang mit der Buchung von Reisen (z.B. Eignung einer Kreuzfahrt bei bestimmten Erkrankungen etc.) diskutiert wurden, in Zukunft u.a. zugunsten des Kunden verhindert werden sollen. :meinung:


    Ich denke da nur an das Ehepaar mit dem dementen, rauchenden Ehemann, die des Schiffes verwiesen wurden. Der Vertragspartner des Kunden hat hier in Zukunft eine Aufklärungspflicht und geht damit auch in die Haftung bei schlechter oder falscher Beratung. Oder der Fall mit der "Pauschalreise". Auch hier verbessert sich meiner Ansicht nach die Rechtslage des Kunden. Denn zukünftig sind wohl deutliche Hinweise hierzu erforderlich. :meinung:

  • Sie kam im SAT 1-Frühstücksfernsehen


    Mich ärgert es manchmal, wie verkürzt und dadurch teilweise falsch oder zumindest irreführend in den Medien über solche Themen berichtet wird.


    Ich denke das liegt aber doch sehr daran WER so was berichtet, wie in den beiden folgenden Zitaten ja auch schon festgestellt wurde.


    aber bei einer Berichterstattung seitens Sat1 kann ich mir einen derartigen O-Ton des Berichts schon vorstellen...


    ganz so schwarzweiß wie SAT1 das anscheinend dargestellt hat, ist es nicht


    Wat nix kostet, is nix.


    Georg

  • Und dat wat was kostet, is auch nix. :lachzwink:

    02/2014 AIDAstella Kanaren - 6203
    07/2014 AIDAdiva ÖMM - 6249
    02/2015 AIDAdiva Orient - 6167
    08/2015 AIDAluna Nordeuropa - 6261
    08/2016 AIDAblu WMM - 6169
    10/2016 AIDAbella Adria - 6167
    08/2017 AIDAbella Ostsee - 6167
    05/2018 Mein Schiff 1 Taufreise - 11028
    10/2018 AIDAsol Nordeuropa - 6169
    02/2019 AIDAmar Portugal & Spanien

    10/2019 Mein Schiff 1 New York trifft Bahamas - 11199

    07/2020 Mein Schiff 2 Blaue Reise I - 10071

    07/2021 AIDAprima Reise ab Kiel

  • Keine verbraucherfreundliche Regelung. In der Regel wird man als Kunde weder das Gegenteil der Preissteigerung belegen können, noch wird man vom bereits gezahlten Preis einen Abschlag begründen können. Einfach deswegen, weil man dies auch juristisch wasserdicht belegen müsste. Das kostet Geld, und das wird keine Versicherung übernehmen. Und bevor man Anwaltskosten inkauf nimmt, zahlt man eher den Aufpreis, alles andere rechnet sich nicht. Auf der Gegenseite sind gerade größere Firmen mit zahlreichen Anwälten gesegnet, sodass da sofort eine juristische Erwiderung rausgeschickt werden kann: Der Kunde wird also immer verlieren.
    Dennoch habe ich wenig Angst davor, dass dies in Praxis umgesetzt wird. Gerade was größere Anbieter wie Aida angeht, würde das in den sozialen Netzwerken doch recht schnell hoch her gehen. Und damit die Gefahr eines Imageschades heraufbeschwören. Wenn, dann werden das wohl eher kleinere Anbieter machen, und solche mit etwas zweifelhafterem Geschäftsgebahren.

  • Nachdem ich den Gesetzestext des neuen § 651 f BGB mal gelesen habe, erscheint es mir mehr als fraglich, ob diese Vorschrift im Massengeschäft wirklich Bedeutung erlangen wird, da der Veranstalter zur Begründung einer Preiserhöhung große Teile seiner Preiskalkulation offenlegen muss. Dies wird wohl keiner machen wollen.

  • Das bringt es auf den Punkt. Kein Veranstalter möchte seine Kalkulation öffentlich machen.


    MfG Healer

    Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.


    Konrad Adenauer