Reiserücktritts- und Abbruchversicherung

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  • Wir wollen gerade o.g. Versicherung für unseren Sohn abschließen und stellen beim Lesen der Versicherungsbedingungen fest, dass nicht mehr darin steht, dass die Versicherung auch bei Krankheit oder Tod naher Angehöriger gilt. Heißt das, dass die Versicherung nicht greift, wenn z.B. eines seiner Kinder krank und nicht reisefähig ist? Muss man für diesen Fall eine Familienversicherung abschließen? Die Kinder sind extra über eine Jahresversicherung versichert.

  • Um ganz sicher zu gehen, würde ich das direkt mit der Versicherung abklären. Nicht, dass im Falle eines Falles womöglich das "böse Erwachen" kommt. :verzweifelt:


    Es ist schwer, dir hier einen Tipp zu geben, da das garantiert auch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist.

    "Travelling - it leaves you speechless, then turns you into a storyteller" (Ibn Battuta)

  • Das Thema ist sehr komplex;-)


    Aber wenn ihr beim ADAC seit fragt mal dort ob die das mit versichert haben, wir haben uns dort abgesichert da sie unser Meinung nach noch die fairsten und im Schadensfall meist sehr kulant sind.
    Beim ADAC sind alle in einer Familienversicherung versicherten Personen auch dann versichert wenn Sie alleine unterwegs sind und wenn da mit den Versicherten Personen was ist zahlen die soweit ich weis auch den Abbruch usw…

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    ist dass der estre und der leztte Bstabchue an der ritihcegn Pstoiion snid.


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